Verbot der Leihmutterschaft in der Verfassung verankern
Leihmutterschaft ist nach österreichischem Gesetz zwar verboten, das Verbot ergibt sich aber nur implizit aus einer Reihe anderer Gesetze. Wir fordern ein klares und explizites Verbot der Leihmutterschaft, um die Rechte der Kinder zu wahren, die nicht gegen Geld gehandelt werden dürfen, die Erkenntnisse der Bindungsforschung zu achten und Kinder nicht ihrer Wurzeln zu berauben. Leihmutterschaft missachtet zudem Frauenrechte und gefährdet deren Gesundheit in mehrfacher Hinsicht.
Qualitätskontrolle in der Reproduktionsmedizin sicherstellen
Die Reproduktionsmedizin verspricht Hilfe bei unerfülltem Kinderwunsch ohne tiefer auf ethische und moralische Fragen einzugehen. Um gut informiert eine Entscheidung treffen zu können, braucht es unabhängige Beratungsstellen außerhalb der Kinderwunschkliniken. Es gibt kein Recht auf ein Kind, aber Kinder haben Rechte, von Anfang an!
1. Zentrales Register für Eizellspenderinnen und Samenspender einführen
Kinder, die mittels Eizellen- oder Samenspende gezeugt werden, haben lt. Fortpflanzungsmedizingesetz mit Vollendung des 14. Lebensjahres ein Recht darauf zu erfahren, wer ihre leiblichen Eltern sind. Um dieses Recht in Anspruch nehmen zu können, muss der Nationalrats-Beschluss vom 15.12.2023 über die Errichtung eines zentralen Registers über Samen- und Eizellspenden umgehend umgesetzt werden.
2. Verpflichtende unabhängige Beratung
Sowohl Frauen wie Männer, die Maßnahmen der Fortpflanzungsmedizin in Anspruch nehmen, als auch jene, die Samenzellen bzw. Eizellen spenden, werden von jenen beraten, die auch dann das Geschäft machen. Um eine umfassende, objektive und unabhängige Aufklärung über alle Aspekte, Risiken und möglichen Folgen einer medizinisch unterstützen Fortpflanzung für alle Beteiligten gewährleisten zu können, braucht es eine verpflichtende und unabhängige Beratung. Die finanziellen Mittel dafür müssen aus dem IVF-Fonds bereitgestellt werden.
3. Ergebnisse umfassend dokumentieren
Im Fortpflanzungsmedizingesetz fehlt eine umfassende mittel- und langfristige Dokumentation und Erforschung der Auswirkungen von künstlicher Fortpflanzung. Der Gesetzgeber muss hier seine Schutzfunktion für alle Betroffenen wahrnehmen und klare Regelungen für eine genaue und korrekte Dokumentation aller Vorgänge der künstlichen Befruchtung und ihrer Komplikationen sicherstellen, sowie die Rahmenbedingungen für eine seriöse Begleitforschung schaffen.
Leben umfassend schützen
Das Recht auf Leben existiert vor jeder Verfügungsgewalt des Staates. Der Katholische Familienverband setzt sich für den umfassenden Schutz des menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Ende des Lebens ein und fordert flankierende Maßnahmen zur Fristenregelung wie:
• flächendeckendes Netz an anerkannten psychosozialen Beratungsstellen sicherstellen
• im Eltern-Kind-Pass auf psychosoziale Schwangerenberatungsstellen hinweisen
• kostenfreie psychosoziale Beratung anbieten
• eine anonymisierte Statistik und Motivforschung zu Schwangerschaftsabbrüchen, um gezielter Beratungsangebote ausbauen und konkrete Präventions-Maßnahmen setzen zu können
• One-Stop-Shop-Anlaufstellen schaffen
• vielfältige Unterstützung für Eltern von Kindern mit Behinderung durch:
» flächendeckende Betreuungsmöglichkeiten, die es auch Eltern von schwer behinderten Kindern erlaubt, ruhigen Gewissens eine gewisse Flexibilität zu leben - beruflich wie privat; leistbar und garantiert sinnvoll; je nach Behinderungsgrad des Kindes unterschiedlich;
» flächendeckende Beratungsstellen, die auch über Leuchtturmprojekte wie beispielsweise den Loidholdhof in Oberösterreich informieren
» Unterstützung bei der Lebensplanung für das Kind
» Unterstützung bei Vernetzung
» Vereinfachung aller bürokratischer Angelegenheiten wie beispielsweise Feststellungsverfahren zum Grad der Behinderung, etc.
» absolute Transparenz der Behördenentscheidungen
• Familienhärteausgleichsfonds reformieren, damit auch Schwangere rasch eine Unterstützung aus diesem Fonds erhalten können
• Ärztinnen/Ärzte verpflichten, nicht nur medizinisch aufzuklären, sondern auch auf psychosoziale Beratungsstellen hinzuweisen
• eine wie in Deutschland und Irland vorgesehene dreitägige Bedenkzeit zwischen ärztlicher Beratung und Abtreibung schaffen und im Ärztegesetz verankern
• im Falle eines Schwangerschaftsabbruchs soll dieser nicht von der beratenden Ärztin/dem beratenden Arzt durchgeführt werden
• „Kind als Schaden“ – Judikatur beenden
• eugenische Indikation abschaffen
Um in Würde alt werden zu können, müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die ein aktives, erfülltes und selbstbestimmtes Leben auch im letzten Lebensabschnitt garantieren.
Dazu gehören u.a.:
• der Ausbau der mobilen Hilfs- und Pflegedienste
• der stationäre, ambulante und mobile Ausbau der Palliativmedizin
• der Ausbau des stationären und mobilen Hospizwesens und
• vielfältige Entlastung für die Angehörigen
Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen erweitern
Das Untersuchungsprogramm im Eltern-Kind-Pass soll um drei Untersuchungen erweitert werden: Um jene Kinder schneller zu unterstützen, die sprachliche Frühförderung benötigen, soll das Untersuchungsprogramm um eine Sprachstandsfeststellung erweitert werden; um die Bedeutung der Zahngesundheit zu unterstreichen, soll eine verpflichtende Untersuchung durch einen Zahnarzt sowie eine Mundhygiene während der Schwangerschaft in das Programm aufgenommen werden.
Begleitkostenregelung für Kinder im Krankenhaus verbessern
Krankenhausaufenthalte stellen für Kinder eine Ausnahmesituation dar. Die Anwesenheit eines Elternteils oder einer vertrauten Person vermittelt den Kindern Nähe und Geborgenheit und beeinflusst den Heilungsverlauf positiv. Wann für die Eltern, die ihre Kinder im Krankenhaus begleiten, Kosten anfallen, ist je nach Bundesland unterschiedlich. Der Katholische Familienverband fordert daher eine bundesweit einheitliche kostenfreie Begleitung für Kinder bis zum 10. Lebensjahr; für chronisch kranke und erheblich behinderte Kinder bis zum 14. Lebensjahr.
Gesundheitsversorgung für Kinder garantieren
Lange Wartezeiten in Kinderambulanzen, zu wenige Kinderärzte mit Kassenverträgen, fehlende Betten und Therapieplätze in der Kinderpsychiatrie – um eine umfassende medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen sicherstellen zu können, fordert der Katholische Familienverband:
das Projekt „Gesund aus der Krise“ in die Regelfinanzierung zu übernehmen
Ausbauoffensive für Kinderärzte/innen mit Kassenvertrag und bessere Vertragsbedingungen
Ausbau der Anlauf- und Kassenstellen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und für Psychotherapeut/innen in allen Bundesländern
ausreichend Betten für die Kinder- und Jugendpsychiatrie
Einführung eines elektronischen Impfregisters
mehr Kompetenzen für die Schulärzt/innen und Übernahme der Kosten durch die Sozialversicherung
Informationsoffensive über Wirkung und Nebenwirkungen von Impfungen
psychische Gesundheitsvorsorge erheblich verstärken und niederschwellige Anlaufstellen für Eltern schaffen
Anzahl der Schulpsycholog/innen deutlich anheben
Ausbauoffensive der frühkindlichen Diagnostik und Förderung – mehr geförderte Therapieplätze für Ergotherapie, Physiotherapie und Logotherapie zur Verfügung stellen
frühkindliche Entwicklungsdiagnostik verpflichtend im Kindergarten etablieren
Kindersicherheit im Straßenverkehr erhöhen
Um die Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr zu erhöhen, fordert der Katholische Familienverband einen Sitzplatz pro Kind in den Schulbussen, das Abschaffen der grünblinkenden Ampel mittels eines Pilotprojektes zu prüfen, eine Informationsoffensive zu den Schulstraßen sowie die Evaluierung der bereits bestehenden Schulstraßen.
Barrierefreie Ordinationen sichtbarer machen
Viele Ärzt/innen haben einen barrierefreien Zugang und/oder sind besonders geschult in der Diagnose bei Menschen mit Behinderungen, da bei diesen für manche Krankheiten ein höheres Risiko besteht oder sich die Symptome unterscheiden. Um betroffene Patient/innen die Wahl ihres Arztes/ihrer Ärztin zu erleichtern, fordern wir die Kennzeichnung und gezielte Bekanntmachung solcher Ordinationen.