Familienlastenausgleichsfonds
Kinder stellen positive Effekte für die Gesellschaft als Ganzes dar, sie sichern den Generationenvertrag. Sie bringen auch Kinderlosen einen positiven Nutzen, weshalb die Gesellschaft auch einen Teil der Aufwendungen, die Eltern für ihre Kinder aufbringen müssen, mittragen soll. Daher wurde 1955 der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) als zentrales Finanzierungsinstrument der Familienleistungen eingerichtet. Die Mittel dafür kamen nicht aus dem allgemeinen Budget, sondern die Arbeitnehmer/innen verzichteten einmalig auf eine Lohnerhöhung; sechs Prozent der Bruttolohnsumme kamen als Dienstgeberbeiträge in diesen zweckgebundenen Fonds; der Prozentsatz wurde seitdem schrittweise gesenkt: 2017 von 4,5 auf 4,1 Prozent, 2018 auf 3,9 Prozent und ab dem Jahr 2025 beträgt er 3,7 Prozent.
Derzeit ist der Fonds mit 8,64 Milliarden Euro dotiert. Die wesentlichsten Einzahlungen an den FLAF stellen mit über 80 Prozent die Dienstgeberbeiträge dar. Weitere Einnahmequellen stellen die Anteile an Einkommen- und Körperschaftsteuer, der Abgeltungsbetrag aus der Einkommensteuer, die Beiträge von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Rückforderungen der Unterhaltsvorschüsse dar.
dem Argument Lohnnebenkosten entlasten zu wollen, wird immer wieder die Kürzung der Dienstgeberbeiträge ins Spiel gebracht bzw. kommt von den Arbeitgebervertretungsorganisationen gelegentlich der Vorschlag, die Dienstgeberbeiträge abzuschaffen und den Familienlastenausgleichsfonds zur Gänze aus dem Budget zu finanzieren. Und das, obwohl der Dienstgeberbeitrag ab dem Jahr 2025 von 3,9 % auf 3,7 % Prozent gesenkt wird. Insgesamt wurden die Lohnnebenkosten in den letzten fünf Jahren von 30,19 % auf 29,57 % gesenkt. Knapp ein Drittel der Lohnnebenkostensenkung ist mit 0,2% auf die Senkung der Dienstgeberbeiträge zurückzuführen.
Aus dem Familienlastenausgleichsfonds werden u.a. Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Pensionsbeiträge für Kindererziehungszeiten, Schulbücher und Schülerfreifahrten, Studienbeihilfe, Familienberatung, Elternbildung oder die Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen bezahlt. Die Aufwendungen aus dem FLAF betragen 8,74 Milliarden Euro.
Grafik Ausgaben FLAF
FLAF-Dotierung verlässlich sicherstellen
Der FLAF darf als Finanzierungsinstrument für Familienleistungen nicht zur Disposition stehen und die nachhaltige, verlässliche und planbare Finanzierungsquelle muss sichergestellt werden, indem neben der Finanzierung durch die Dienstgeberbeiträge
1. die Reformvorschläge des Instituts für Höhere Studien von 2011 – nicht familienrelevante oder nur teilweise familienrelevante Ausgabenkategorien in andere Budgetkapitel zu verlagern – umgesetzt werden und
2. der pauschale Abgeltungsbeitrag aus der Einkommensteuer, der 1978 eingeführt wurde, und seit 1987 unverändert 690 Mio. Euro beträgt, angehoben und jährlich valorisiert wird.