Mit dem Kinderbetreuungsgeld soll ein Ausgleich zwischen Menschen mit Sorgepflichten für Kinder und Menschen ohne Sorgepflichten geschaffen werden. Um die konkreten Mehrbelastungen durch Kinderbetreuung in den ersten Lebensjahren eines Kindes auszugleichen wurde 2002 das Kinderbetreuungsgeld geschaffen. Damit wird Eltern die Möglichkeit gegeben, die Betreuung der Kinder selber vorzunehmen oder Fremdbetreuung zu bezahlen. Die Eltern können über die Bezugsdauer und die Bezugshöhe bei Antragstellung entscheiden, ein Teil der Bezüge wird ausschließlich dann gewährt wenn auch der zweite Elternteil Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nimmt.
Aktuelle Infos zum Kinderbetreuungsgeld finden Sie unter folgenden Links: