Dezember: Neue Werte für Familienbeihilfe und Co
Wir haben die neuen Werte für Familien:
Familienbeihilfe
Alter des Kindes | 2022 | 2023 |
ab Geburt | 114 Euro | 120,60 Euro |
ab 3 Jahren | 121,90 Euro | 129,00 Euro |
ab 10 Jahren | 141,50 Euro | 149,70 Euro |
ab 19 Jahren | 165,10 Euro | 174,70 Euro |
Geschwisterstaffel
Bei zwei oder mehr Kindern mit Anspruch auf die Familienbeihilfe wird zusätzlich eine Geschwisterstaffelung pro Kind ausgezahlt
Anzahl der Kinder | 2022 | 2023 |
2 Kinder | 7, 10 Euro | 7,50 |
3 Kinder | 17,40 Euro | 18,40 Euro |
4 Kinder | 26,50 Euro | 28 Euro |
5 Kinder | 32 Euro | 33,90 Euro |
6 Kinder | 35,70 Euro | 37,80 Euro |
7 Kinder | 52,00 Euro | 55 Euro |
Zuschlag zur Familienbeihilfe für ein erheblich behindertes Kind
Der Zuschlag zur Familienbeihilfe wird von 155,90 Euro auf 164,90 Euro erhöht. Die letzte der Erhöhung der Familienbeihilfe – es waren 1,9 Prozent – erfolgte vor drei Jahren, im Jahr 2018.
Pauschales Kinderbetreuungsgeld
Das Taggeld von 33,88 Euro wird um 1,97 Euro erhöht und beträgt 35,85 Euro ab 2023. Die Gesamtsumme steigt – wenn beide Elternteile beziehen - von 15.449 Euro auf 16.348 Euro. Es ist die erste Erhöhung seit der Einführung vor 20 Jahren.
Familienzeitbonus
Der Familienzeitbonus wird von 22,60 Euro auf 23,91 Euro/Tag erhöht. Er wurde 2017 eingeführt und gilt für erwerbstätige Väter, die Familienzeit in Anspruch nehmen und ihre Erwerbstätigkeit innerhalb der ersten drei Monate ab der Geburt für einen Monat unterbrechen.
Kinderabsetzbetrag
Der Kinderabsetzbetrag wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt und beträgt seit 2009 58,40 Euro pro Kind. 2023 wird er auf 61,80 Euro erhöht.
Schulstartgeld
Das Schulstartgeld wird für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren gewährt. Es wurde 2011 eingeführt und beträgt seit der Einführung 100 Euro. 2023 wird es auf 105,80 Euro erhöht.
Mehrkindzuschlag
Der Mehrkindzuschlag wird auf Antrag für jedes dritte und weitere Kind zusätzlich zur Familienbeihilfe gewährt. Er wurde 2011 von 36 Euro auf 20 Euro pro Kind und Monat gekürzt. 2023 wird der Zuschlag auf 21,20 erhöht.
Alleinverdienerabsetzbetrag
Er wird gewährt, wenn für mindestens ein Kind mehr als 6 Monate Familienbeihilfe bezogen und das Einkommens des Partners nicht mehr als 6.312 Euro jährlich (gilt für 2023) beträgt.
Anzahl der Kinder | 2022 | 2023 |
Ein Kind | 494 Euro | 520 Euro |
Zwei Kinder | 669 Euro | 704 Euro |
Jedes weitere Kinde | 220 Euro | 232 Euro |
Alleinerzieherabsetzbetrag
Als Alleinerzieher/in gilt, wer mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht verheiratet ist, ohne Partner/in lebt und für mindestens ein Kind mehr als sechs Monate Familienbeihilfe bezieht.
Die Beträge sind ident mit dem Alleinverdienerabsetzbetrag.
Unterhaltsabsetzbetrag
Anspruch haben Eltern, die nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben und Unterhalt zahlen. Die Beträge sind Monatsbeträge.
Anzahl der Kinder | 2022 | 2023 |
Für das erste Kind | 29,20 Euro | 31 Euro |
Für das zweite Kind | 43,80 Euro | 47 Euro |
Für das dritte und jedes weitere Kind | 58,40 Euro | 62 Euro |
Stand, 5. Dezember 2022
Presseaussendung: Katholischer Familienverband begrüßt Valorisierung der Familienleistungen