Kandidaten im Wahlcheck - Familienverband befragt Kärntner Spitzenkandidaten
Kandidaten im Wahlcheck – Familienverband befragt Kärntner Spitzenkandidaten zu ihren familienpolitischen Positionen
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- In Österreich wird die institutionelle Kinderbetreuung im Vergleich zur Betreuung der Kinder in der eigenen Familie von der öffentlichen Hand massiv bevorzugt. Wie stehen Sie dazu?
Was werden Sie tun um sicherzustellen, dass Eltern eine zumindest gleichberechtigte und gleich geförderte Wahlmöglichkeit zwischen institutioneller und familieninterner Kinderbetreuung haben?
Philip Kucher und die Kärntner SPÖ-KandidatInnen für die Nationalratswahl:
Derzeit werden Familien in Österreich mit etwa 9,3 Mrd. Euro (3% des BIP) gefördert, wobei zwei Drittel davon monetäre, direkte Transfers und keine Sachleistungen sind. Um eine echte Wahlmöglichkeit für Eltern sicherzustellen, braucht es flächendeckend qualitativ hochwertige Kinderbetreuungseinrichtungen mit Öffnungszeiten, die es Eltern auch tatsächlich ermöglichen einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Wir müssen den weiteren Ausbau zügig voranbringen – zum Vorteil von Kindern und Eltern. Erst dann werden Eltern gleichberechtigt wählen können.
Elisabeth Köstinger (ÖVP):
Österreich hatte in der Vergangenheit im OECD-Vergleich einen sehr hohen Anteil an Direktzahlungen bei den Familienleistungen gemessen am Bruttoinlandsprodukt (2,34% des BIP, zum Vergleich: Deutschland: 1,16%; Schweden: 1,58%; OECD 1,41%) hingegen geben wir verhältnismäßig wenig für Sachleistungen wie die Kinderbetreuung aus: Österreich 0,57% des BIP, zum Vergleich Deutschland: 0,89%; Schweden 2,17%; OECD 0,94%).
Wir wollen den Menschen die Möglichkeit geben ihr eigenes Modell wählen zu können: staatliche oder auch private Kinderbetreuungseinrichtungen oder familiäre Betreuung der Kinder. Politik soll die Menschen nicht bevormunden, sondern die Möglichkeiten eröffnen, frei zu wählen. Wir setzen daher sowohl auf Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessern (z.B. Ausbau der Kinderbetreuung), als auch auf Maßnahmen, die Familien finanziell entlasten.
Gabriel Obernosterer (ÖVP):
Ich bin immer der Meinung, dass die Betreuung der Kinder zu Hause, so lange es nur geht, die Beste ist. Damit bleibt der Wert Familie erhalten. Das Arbeitsleben und die Einkommenssituation lässt diesen Glücksfall leider nicht immer zu. Auch, weil unsere gut ausgebildeten Frauen so schnell wie möglich wieder in den Beruf einsteigen wollen. Daher werden derzeit 93 % der 3 bis 5-jährigen außer Haus betreut. Außerdem liegen Wohnsitz und Arbeitsplatz schon lange nicht mehr nahe beieinander, sodass die Betreuung der Kinder von Institutionen gesichert sein muss. Als Opa von 4 Enkerl und Vater von 2 selbständigen Kindern, kenne ich die Problematik genau. Aus meiner Sicht müssen in Zukunft beide Varianten gesichert sein. Wir dürfen auch nicht übersehen, dass für Alleinerzieherinnen die Betreuungsmöglichkeiten außer Haus unheimlich wichtig sind! Ich werde in Zukunft weiterhin gegen jeden Zwang in der Kinderbetreuung sein, wie es die SPÖ beispielsweise möchte und ich werde für jegliche Flexibilisierung eintreten. Das betrifft beispielsweise die Betreuungszeiten. Es kann nicht sein, dass Kinder in einer Betreuungsstätte bleiben müssen, obwohl die Eltern an diesem Tag Zeit für ihr Kind hätten. So flexibel die Arbeitswelt ist, so flexibel müssen die Betreuungen sein. Ich und meine Partei, wir stehen für Wahlfreiheit! Das betrifft aber auch die Schulbildung, nicht nur die Betreuung.
Johann Weber (ÖVP):
Sie haben absolut Recht, eine familieninterne Kinderbetreuung muss gleich bewertet werden, möchte fast sagen, sie soll überhaupt mehr gefördert werden. Was gibt es für Kinder schöneres als im Kreise der Familie, dann vielleicht auch wieder im Kreis der Großfamilie (Mehrkinderfamilie), aufzuwachsen.
Peter Weidinger (ÖVP):
Die Wahlmöglichkeit muss das höchste Gut sein. Wenn sich eine Familie dazu entschließt ihr Kind zu Hause zu versorgen oder, berufsbedingt in einer öffentlichen Einrichtung. Ich setze mich dafür ein, dass es für jede individuelle Lösung die besten Unterstützungen und Rahmenbedingungen gibt.
Matthias Köchl (Die Grünen):
Tatsächlich gibt es in Österreich oft keine freie Wahlmöglichkeit zwischen institutioneller Kinderbetreuung und Betreuung im Haushalt, da oft nicht genug außerhäusliche Betreuungsplätze in einem erreichbaren Umfeld zur Verfügung stehen. Die Grünen werden daher auch weiterhin mit aller Vehemenz dafür eintreten, dass jedes Kind die Möglichkeit hat, einen qualitativ hochwertigen außerhäuslichen Kinderbetreuungsplatz besuchen zu können.
Dorothea Gmeiner-Jahn (Die Grünen):
Ich beobachte das deutsche Beispiel, wo seit einigen Jahren die Kinderbetreuung zuhause auch staatlich gefördert wird. Kritische Stimmen meinen, das behindere die Integration von nicht-deutschsprachigen Müttern und lege die Basis für Altersarmut von Frauen, die sich dadurch verleitet sehen, weniger schnell in die Arbeitswelt zurückzukehren und so weniger Pensionsjahre sammeln. Daher wäre ich zum jetzigen Zeitpunkt, im gegebenen Pensionssystem, gegen eine Einführung des deutschen Modells in Österreich.
Erwin Angerer (FPÖ):
Eine bessere Förderung der familieninternen Kinderbetreuung ist uns ein großes Anliegen. Gerade jene Frauen, die sich eine Zeit lang ausschließlich um ihre Kinder kümmern wollen, werden diskriminiert und haben oft mit Hürden beim Wiedereinstieg zu rechnen. Mir ist es ein Anliegen, diese Hürden zu beseitigen. Das Kinderbetreuungsgeld soll ohne Zuverdienstgrenze bis zum Schuleintrittsalter zu einem Elterngehalt ausgebaut sowie die Karenz auf volle drei Jahre verlängert werden. Ein wesentlicher Schritt ist auch die verbesserte pensionsrechtliche Anrechnung von Kindererziehungszeiten.
Ebenfalls ist ein umfassendes Angebot an bedarfsgerechter Kinderbetreuung sicherzustellen, damit fehlende Kinderbetreuungsplätze nicht länger die Vereinbarkeit mit dem Beruf erschweren. Wir brauchen ein Maßnahmenpaket, das für eine faire Einkommenssituation (gleicher Lohn für gleiche Arbeit) und familien- und frauenfreundliche Arbeitszeiten Sorge trägt.
Maximilian Linder (FPÖ):
Es ist hinlänglich bekannt, dass die FPÖ immer dafür eingetreten ist, die Kinder so lange wie möglich im Familienverband bzw. bei der Mutter zu lassen. Die Förderungen müssen auch bei familieninterner Kinderbetreuung gleich wie bei der institutionellen Betreuung sein.
Christoph Haselmayer (NEOS)
Für uns als liberale Partei ist es entscheidend, dass jeder die Wahlmöglichkeit hat sein Leben so zu gestalten wie er oder sie es als richtig erachtet. Konkret setzen wir uns für eine reformierte Karenzregelung ein, welche die Betreuungsarbeit besser auf beide Elternteile aufteilen soll. Eine einkommensabhängige Variante des Kinderbetreuungsgeldes sorgt dabei für verbesserte Rahmenbedingungen für die Betreuung zuhause. Auch wollen wir Tagesmütter und Tagesväter verstärkt in den Fokus rücken und unterstützen.
2. Kinder sichern den Fortbestand des Staates. Ihr Nutzen ist sozialisiert, aber die Kosten (Erziehung, Betreuung, Pflege, Nahrung, Wohnen usw.) sind privatisiert. In Deutschland beträgt das steuerfreie Existenzminimum pro Kind und Jahr € 7.356.
Dagegen ist es in Österreich mit einem Freibetrag von € 440 pro Kind und Jahr fast irrelevant, ob eine Familie mit mehreren Kindern oder nur eine Person allein von einem Einkommen lebt.
Welche Schritte werden Sie setzen, damit das Recht auf ein steuerfreies Existenzminimum für Kinder und ihre sie betreuenden Angehörigen erreicht wird?
Philip Kucher und die Kärntner SPÖ-KandidatInnen für die Nationalratswahl:
Der von der SPÖ geforderte 1.500.- Euro Mindestlohn wird dafür sorgen, dass alle Lohn- und EinkommenssteuerzahlerInnen in Zukunft steuerfrei sind. Das entspricht einer Steuerentlastung um mehr als 500 Euro jährlich für alle SteuerzahlerInnen. Das steuerfreie Existenzminimum denkt hingegen in Richtung Familienbesteuerung und wird von der SPÖ nicht unterstützt. Denn: Das vorgeschlagene Modell hat keine Auswirkungen auf geringe Einkommen und hohe Effekte für AlleinverdienerInnen mit hohen Einkommen und benachteiligt somit jene Familien, die wirkliche Verbesserungen brauchen.
Elisabeth Köstinger (ÖVP):
In diesem Punkt wollen wir ein neues Kapitel aufschlagen und den Familien mehr Freiraum geben, indem wir ihnen von vornherein weniger wegnehmen. Für jedes Kind unter 18 Jahren soll es in Zukunft einen Steuerbonus von bis zu € 1.500 pro Jahr pro Familie bei der Lohn- und Einkommensteuer geben. Damit entlasten wir Familien in Österreich um € 2 Milliarden, indem im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung die Gesamtsteuerlast der Familie reduziert wird.
Gabriel Obernosterer (ÖVP):
Ich verspreche hier nichts, was nicht umsetzbar ist. Diese Frage beschränkt sich nicht alleine darauf, was ich tun kann, sondern was budgetär umsetzbar ist. Selbstverständlich bin ich für eine Entlastung der Familien und die Anhebung des Freibetrages ist ein möglicher Schritt. Und natürlich ist es auch eine Frage der Priorisierung der Ausgaben. Alles, was die Familie erhält, fördert und forciert, findet bei mir offene Ohren, wenn es umsetzbar ist!
Johann Weber (ÖVP):
Da ist, wenn man dies mit Deutschland vergleicht, mit Sicherheit Handlungsbedarf. Alle reden und wissen, dass wir Kinder brauchen, dann muss ihnen das auch gesellschaftspolitisch was wert sein.
Peter Weidinger (ÖVP):
Natürlich muss das Kind im Mittelpunkt stehen. Ein steuerfreies Einkommen muss erkämpft werden um das tägliche Leben der Alleinerziehenden finanziell besser zu stellen.
Matthias Köchl (Die Grünen):
Die Konstruktion eines steuerfreien Existenzminimums ist in Österreich in der Praxis auf Grund der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrags bereits realisiert und von Verfassungsgerichtshofs auch entsprechend überprüft. Darüber hinausgehende steuerliche Schritte haben zur Folge, dass Kinder aus Familien mit niedrigen Einkommen quasi weniger wert wären, als Kinder aus begüterten Familien. Außerdem hätte dies extrem nachteilige Folgen für erwerbstätige PartnerInnen. Derartige Maßnahmen sind weder sachlich noch aus der katholischen Soziallehre, der sich viele unserer MandatarInnen wie AktivistInnen verpflichtet fühlen, rechtfertigbar.
Die Grünen werden dies daher nicht anstreben.
Was wir anstreben sind bessere Lebenschancen für Kinder durch Ausbau qualitativ hochwertiger Sachleistungen mit Rechtsanspruch.
Dorothea Gmeiner-Jahn (Die Grünen):
Steuerfreies Existenzminimum für Kinder und Erwachsene - eine vernünftige Forderung.
Erwin Angerer (FPÖ):
Wir müssen weg vom Prinzip der Individualbesteuerung, die eine grobe Ungerechtigkeit gegenüber Familien, insbesondere gegenüber Mehrkindfamilien mit einem Alleinverdiener darstellt. Die Entscheidung für ein oder mehrere Kinder darf nicht in die Armut führen! Im Steuersystem sind Familien als Wirtschaftsgemeinschaft zu bewerten. Deshalb fordern wir seit langem als wichtigste Maßnahme zur Unterstützung unserer Familien ein Steuersplitting, durch welches die Familiengröße bei der Lohn- und Einkommenssteuer berücksichtigt wird.
Maximilian Linder (FPÖ):
Die Steuerfreibeträge sind anzuheben. Die FPÖ fordert dies schon lange.
Christoph Haselmayer (NEOS)
NEOS sieht das Wohl von Kindern und Familien als gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Wir wollen, dass alle Kinder dieselben Chancen haben, ganz gleich woher sie kommen. Derzeit gibt es einen regelrechten Wildwuchs an steuerlichen Familienleistungen und Absetzbeträgen, die wir harmonisieren und zusammenführen möchten, damit mehr in Betreuung und Bildung von Kindern investiert werden kann. Damit können wir soziale Absicherung von Kindern und Herstellung von Chancengerechtigkeit, insbesondere durch erhöhte Bildungschancen erreichen.
3. Ohne Mütter gäbe es keine Pensionen. Sie sichern durch die Geburt ihrer Kinder und deren Pflege, Betreuung, Erziehung den Fortbestand unserer Gesellschaft und tragen maßgeblich zur Erhaltung des Generationenvertrages bei.
Ihre Leistungen sind ebenso wertvoll für Österreich wie die Erwerbsarbeit und müssen entsprechend im Pensionssystem berücksichtigt werden.
Was werden Sie tun, um Frauen, die auf Grund von Kinderbetreuung nur eine sehr geringe Pension bekommen, im Pensionssystem künftig angemessen zu berücksichtigen?
Was werden Sie tun, um die Ungerechtigkeit zu beseitigen, die Frauen betrifft, deren Kinder vor 2005 geboren wurden, damit auch sie eine eigene Pension erhalten?
Philip Kucher und die Kärntner SPÖ-KandidatInnen für die Nationalratswahl:
In den letzten Monaten konnte die SPÖ wesentliche Verbesserungen für Frauenpensionen erreichen: So erhalten PensionistInnen mit 30 Beitragsjahren nun eine erhöhte Mindestpension von 1.000.- Euro. Weiters wurden Pensionen bis € 1.500 um 2,2% erhöht. Zwischen 1.500 Euro und 4.960 Euro Pension gibt es eine abgestufte Erhöhung. Immerhin sind 70% der Menschen, die Pensionen unter € 1.500.- beziehen, Frauen – von der Erhöhung profitieren konkret 1,2 Millionen Frauen in diesem Land. Außerdem wurde das freiwillige Pensionssplitting auf bis zu 7 Jahre pro Kind erhöht.
Unser Vorhaben für die Zukunft lautet: „Sichere Pensionen für alle“. Daher treten wir u.a. für eine gesetzliche Absicherung der Pensionskonto Gutschrift ein. Zusätzlich zur bereits durchgesetzten Ausgleichszulage für Alleinstehende von 1.000 Euro fordern wir eine Ausgleichszulage für Paare von 1.500 Euro pro Monat. Davon profitieren 19.500 Personen mit durchschnittlich 150 Euro. Und natürlich braucht es mehr Gerechtigkeit für Frauen um Pension-Pay-Gap zu schließen: Für die Ermittlung der notwendigen 30 Beitragsjahre sollen in Zukunft auch die Kindererziehungszeiten berücksichtigt werden.
Elisabeth Köstinger (ÖVP):
Wir treten klar dafür ein, dass Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet und ins System eingezahlt haben, im Alter eine sichere Pension haben müssen. Aus diesem Grund haben wir bereits im August einer deutlich stärkeren Erhöhung für kleine und mittlere Pensionen zugestimmt, als dies durch das Gesetz vorgegeben gewesen wäre (Erhöhung um 2,2 Prozent für Einkommen bis 1.500 Euro). Damit wird die Kaufkraft der kleinen und mittleren Pensionen erhöht.
Bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten für die Pension haben wir in Österreich eine durchaus gute Absicherung: Pro Kind können bis zu vier Jahre für die Pension angerechnet werden. Allerdings ist wie Sie richtig anmerken die Bewertung der Zeiten vor dem Stichtag eine andere als danach. Für letztere gilt die Pensionsreform von 2004 mit der Einführung des Allgemeinen Pensionsrechts und des Pensionskontos. Es geht hier also auch um den gesamthaften Vergleich von zwei Systemen.
Gabriel Obernosterer (ÖVP):
Wir haben generell eine Pensionsreform anzugehen, wenn wir Pensionen sichern wollen und vor allem massive Ungleichheiten ausgleichen wollen.
Johann Weber (ÖVP):
Zeiten für die Kindeserziehung sollen auf alle Fälle angerechnet werden und auch ihren positiven Niederschlag in der Pension finden. Ich denke hier kann man auch an die Frage 1 anknüpfen. Wird die familieninterne Kinderbetreung mehr unterstützt, z.B. finanziell, Pensionszeitanrechnung, usw. würde das Familienleben wieder lebenswerter und häufiger werden. Seien wir ehrlich, was gibt es schöneres als eine harmonische Familie, sie bringt in alle Lebensbereiche nur Vorteile. Nur ein beispielhafter Gedanke. Wo finden wir die bravsten Kinder/Schüler/Jugendlichen? Antwort: In der Regel dort wo die Familien in Ordnung sind, bzw. wo Familienleben geführt wird. Natürlich gibt es immer wieder Ausnahmen, sowohl hier als auch da.
Peter Weidinger (ÖVP):
Zusammen mit der Frauenbewegung werde ich an einer Besserstellung arbeiten um den Frauen in diesem Fall eine höhere Pension, welche sie ohne Zweifel verdienen zu erkämpfen.
Matthias Köchl (Die Grünen):
Die Grünen haben ein Pensionsmodell vorgelegt, das aus einer Grundpension für alle im Pensionsalter und einer versicherungsmathematischen Erwerbspension besteht. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass alle Menschen im Alter eine existenzsichernde Pension erhalten. Weiters sieht das Pensionsmodell der Grünen bei der Erwerbspension ein verpflichtendes Pensionssplitting in Zeiten der Partnerschaft vor.
Sehr entscheidend ist aber das Problem der derzeit in Pension befindlichen Menschen, zu 96% Frauen, mit extremst niedrigen Pensionen. Hier haben die Grünen konkrete Anträge in den Nationalrat eingebracht, die noch vor der Wahl zur Abstimmung stehen.
Ein Modell, das Kinderbetreuungszeiten eigens bewertet - wie auch das derzeitige System - setzt kontraproduktive Anreize zur sozialen und gesellschaftlichen Ausgrenzung. Im Übrigen müssten Menschen 10 Kinder genau im Abstand von jeweils vier Jahren bekommen, um überhaupt nur einen Pensionsanspruch in der Höhe der Armutsgefährdungsschwelle zu erreichen.
Hinsichtlich der Mütter von vor 2005 geborenen Kinder haben die Grünen gerade drei wesentliche Verbesserungen für diese Menschen im Nationalrat beantragt, darunter die Anerkennung der Kinderbetreuungszeiten zur Erreichung der höheren Ausgleichszulage sowie die Möglichkeit einer Negativsteuer auch für BezieherInnen von Ausgleichszulagen.
Dorothea Gmeiner-Jahn (Die Grünen):
Nach zB schwedischem Vorbild Teilzeitarbeit gesetzlich, gerade auch für Arbeitgeber/-innen, attraktiver machen und so mehr Frauen Erwerbsarbeit und soziale Absicherung neben der Familienarbeit ermöglichen sowie auch mehr Männer in die Familienarbeit bringen.
Erwin Angerer (FPÖ):
Kinder sind eine reale Investition in unser Pensionssystem. Das Pensionssystem hat Kinderbetreuungszeiten sowie Leistungen zur Pflege von Angehörigen angemessen zu berücksichtigen und jährliche Inflationsanpassungen vorzunehmen. Der monetäre Gesamtwert der Kindererziehungszeiten im Pensionsrecht muss verdoppelt werden und für jedes Kind – unabhängig vom Geburtenabstand – zumindest sechs volle Jahre Kindererziehungszeit angerechnet werden.
Maximilian Linder (FPÖ):
Die Anrechnungszeiten für Kindererziehung sind anzuheben.
Christoph Haselmayer (NEOS)
Vor allem wollen wir Frauen die gleichen Chancen wie Männer geben in unserer Gesellschaft. Kinder zu bekommen und vor allem erziehen ist wirklich eine große Leistung, die gesellschaftlich wertgeschätzt werden muss. Wir brauchen aber vor allem einen Bewusstseinswandel: Väter müssen ihre Rolle besser wahrnehmen können. Rahmenbedingungen und Rollenbilder müssen sich dementsprechend ändern, um es Eltern zu ermöglichen, Kinderbetreuung fair und frei aufzuteilen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang schließlich auch das frühere Angleichen des Frauenpensionsalters an das der Männer. Bisher werden Frauen die erwerbträchtigsten Jahre in ihrem Arbeitsleben genommen, die auch substantiell auf eine spätere Pension einzahlen würden. Dies wollen wir zusammen mit vielen anderen Ungerechtigkeiten ändern.
4. Die Österreichischen Jugendinfostellen bekennen sich ausdrücklich zur sogenannten „Sexuellen Vielfalt“. Nach diesem Verständnis sind neben der Heterosexualität Formen verschiedenster sexueller Orientierungen (LSBTTIQ u.v.a.m.) unterschiedslos gleichwertig zu behandeln, bzw. sogar zu fördern. Radikale Gendertheoretiker sprechen sogar davon, dass es Mann und Frau gar nicht gibt.
Wie ist Ihre Haltung zum Thema „Diversität der Geschlechter“? Wie stehen Sie zum „Sexualkundeunterricht"?
Was werden Sie tun, um das vorrangige Erziehungsrecht der Eltern in der Sexualerziehung ihrer Kinder weiterhin zu sichern?
Philip Kucher und die Kärntner SPÖ-KandidatInnen für die Nationalratswahl:
Je informierter Jugendliche sind, je sicherer Verhütungsmittel und niederschwelliger der Zugang zu diesen sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, ungewollte Schwangerschaften und sexuell übertragbare Infektionen zu verhindern. Die Bereitstellung von Verhütungsmitteln kann dazu beitragen, ungewollte Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche zu reduzieren. Aufgabe der Schule ist es, Schülerinnen und Schüler in ihrer gesamten Persönlichkeit zu fördern. Sexuelle Entwicklung ist Teil der gesamten Persönlichkeitsentwicklung des Menschen. Zeitgemäße Sexualerziehung versteht sich heute als eine Form der schulischen Bildung, die altersadäquat in der Kindheit beginnt und sich bis ins Erwachsenenalter fortsetzt. Dabei wird Sexualität als etwas Positives verstanden. Im Rahmen einer umfassenden Sexualerziehung sollen Kindern und Jugendlichen Informationen und Fähigkeiten vermittelt werden, um mit Sexualität verantwortungsvoll umgehen zu können. Sexualerziehung soll in Zusammenwirken von Lehrkräften, SchülerInnen und Erziehungsberechtigten umgesetzt werden. Im Grundsatzerlass wird auf die zentrale Rolle der Erziehungsberichtigten explizit hingewiesen.
Elisabeth Köstinger (ÖVP):
Eines vorweg: Sexualität ist eine Privatsache. Der Entwurf des erst kürzlich herausgegebenen Grundsatzerlasses zur Sexualpädagogik wurde aufgrund massiver Proteste von Eltern, die die Volkspartei unterstützt hat, neu formuliert. Unserer Forderung, die Rolle der Eltern in der Erziehung nicht zu beschneiden, wurde dadurch Rechnung getragen.
Gabriel Obernosterer (ÖVP):
Dieses Thema sehe ich sehr differenziert. Es darf keine rechtlichen Unterschiede mehr geben, es darf keine Diskriminierung stattfinden, aber ich bin auch dafür, dass Männer und Frauen nicht in allem „gleich gemacht“ werden! Der Unterschied der Geschlechter wurde uns in die Wiege gelegt und er ist deshalb auch zu achten und der gegenseitige Respekt ist zu wahren.
Ich möchte festhalten, dass noch vor dem Sexualkundeunterricht aus meiner Sicht das Elternhaus und die Erziehung stehen. Hier sehe ich die Hauptverantwortung. Ich bin für den Sexualkundeunterricht, wenn er altersgerecht vollzogen wird. Die Kinder und Jugendlichen müssen verstehen, was sie sehen und hören. Für mich ist die Auseinandersetzung mit diesem Thema auch als Schutz für die Kinder und Jugendlichen zu sehen. Ich halte nichts davon, wenn Kinder und Jugendliche mit dieser Thematik alleine gelassen werden.
Das vorrangige Erziehungsrecht der Eltern steht für mich gar nicht zur Debatte! Das ist auch nicht verhandelbar!
Johann Weber (ÖVP):
Sexualkundeunterricht kann es geben, die Eltern sind hier auch gefordert und in der Pflicht dazu. Man kann/darf nicht alles abschieben.
Peter Weidinger (ÖVP):
Das vorrangige Recht der Erziehung muss bei den Eltern liegen. Die Momentanen Richtlinien zur Sexualerziehung in den Schulen sind aus meiner Sicht vollkommen ausreichend. Zustände wie im deutschen NRW brauchen wir nicht. Dazu stehe ich.
Matthias Köchl (Die Grünen):
Die in der Frage postulierte Behauptung, dass "radikale Gendertheoretiker" (was immer das auch sein mag) davon sprächen, dass es Mann und Frau gar nicht gäbe, ist eine entweder aus Unkenntnis oder anderen Gründen resultierende Fehldarstellung. Niemand behauptet, dass Menschen keine primären Geschlechtsmerkmale hätten. Unwidersprochener Stand der Wissenschaft ist jedoch die Erkenntnis, dass es einen Unterschied zwischen biologischem und sozialem Geschlecht gibt. Und wir hielten es für absurd, die Wissenschaft für einen Forschungsstand oder eine wissenschaftliche Erkenntnis zu kritisieren.
Das vorrangige Erziehungsrecht der Eltern ist in der österreichischen Rechtsordnung, unter anderem etwa im Staatsgrundgesetz von 1867, festgeschrieben. Klar ist aber, dass jedes Erziehungsrecht der Eltern ausschließlich innerhalb des Rahmens gelten kann, der die Grundrechte des Kindes uneingeschränkt berücksichtig. Und jedes Kind hat ein unveräußerliches Recht darauf, das zu erfahren, was es benötigt, um als heranwachsender und selbständiger Mensch das Leben meistern zu können. Dazu zählt auch ein altersgerechter Sexualkundeunterricht, auf den Kinder und Jugendlichen einen Rechtsanspruch haben.
Dorothea Gmeiner-Jahn (Die Grünen):
Jeden Eltern ist es unbenommen, ihre Kinder - auch in sexuellen Dingen - aufzuklären. Wichtige Informationsquelle ist heute auch das Internet, mit allen Vor- und Nachteilen. Und ergänzend leistet die Schule Aufklärung. Ich halte das für wichtig, gerade auch, um jene Kinder und Jugendlichen aufzufangen, die andere als heterosexuelle Orientierung spüren, und solche, bei denen das Elternhaus nicht aufklärt.
Erwin Angerer (FPÖ):
Sexualerziehung ist vorrangig Angelegenheit der Eltern oder Erziehungsberechtigten. Nur ergänzend oder unterstützend sollen die Bildungseinrichtungen in diesem Bereich tätig werden. Unter Berücksichtigung der psychischen und physischen Entwicklung der Kinder ist es insbesondere im Hinblick auf die gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahrzehnten enorm wichtig, dieses sensible Thema in der richtigen Form und im richtigen Alter anzusprechen. Der Erlass "Sexualerziehung in Schulen" entspricht diesen Vorgaben nicht. In diesem Sinne wurden von den Freiheitlichen Anträge auf Rückziehung dieses höchst umstrittenen Erlasses eingebracht.
Maximilian Linder (FPÖ):
In einer gut funktionierenden Familie wird mit den Kindern über das Thema Sexualkunde geredet. Die Eltern sollten in Kursen vorbereitet werden.
Christoph Haselmayer (NEOS)
NEOS will eine Gesellschaft, in der jeder und jede so leben kann, wie sie oder er das möchte. Wir halten sexuelle Bildung grundsätzlich für sehr wichtig, weil es Menschen ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Vor allem aus frauenpolitischer Perspektive ist das ganz zentral – es geht hier um sexuelle Selbstbestimmung und die körperliche Integrität von Mädchen und Frauen (aber auch Burschen und Männern). Das kann sowohl Gewaltschutz bedeuten, als auch die Möglichkeit selbst darüber zu bestimmen, wann man beispielsweise eine Familie gründet. Zur sexuellen Bildung gehört es auch, über Diversität und Genderindentität zu lernen, und nicht die Augen vor gesellschaftlichen Realitäten zu verschließen. NEOS ist des Weiteren ein großer Freund der Schulautonomie. Zwar müssen die wesentlichen Lerninhalte vorgegeben werden, wie genau das Wissen vermittelt wird, sollte jedoch in der Entscheidungsfreiheit der Akteure vor Ort (Schüler, Lehrer, Eltern) liegen.
5. Es gibt politische Stimmen, die fordern, dass das Zeugen und gemeinsame Aufziehen der eigenen Kinder kein besonderes Merkmal der Ehe sein soll.
Wie stehen Sie zur Ehe für gleichgeschlechtliche Paare?
Philip Kucher und die Kärntner SPÖ-KandidatInnen für die Nationalratswahl:
Bereits jetzt gibt es viele Ehepaare, die keine Kinder haben. Sowohl rechtlich als auch gesellschaftlich werden ihre Ehen gleichwohl voll anerkannt. Hier rechtlich einen Unterschied zu machen, würde das bestehende System grundlegend verändern und eine massive negative Auswirkung für viele bestehende Ehen haben. Die gleichgeschlechtliche Ehe ist voll und ganz zu unterstützen; gleiche Liebe verdient die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen.
Elisabeth Köstinger (ÖVP):
Wir haben mit der Eingetragenen Partnerschaft die Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren beseitigt. Wir sehen in der Ehe gemäß Allgemeinem Bürgerlichen Gesetzbuch die Verbindung von Mann und Frau die mit dem Willen eingegangen wird in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen, und sich gegenseitigen Beistand zu leisten.
Gabriel Obernosterer (ÖVP):
Man mag mich altmodisch bezeichnen, ignorant bin ich sicher nicht. Aber Ehe muss Ehe im traditionellen Sinn bleiben. Die Rechte für gleichgeschlechtliche Partner haben wir geregelt.
Johann Weber (ÖVP):
Ich bin gegen gleichgeschlechtliche Ehen. Ehe ist für mich klar definiert!! Über gleichgeschlechtliche Lebensformen, nicht Ehe, kann man diskutieren, z.B. eingetragene Partnerschaften.
Peter Weidinger (ÖVP):
Gleichgeschlechtliche Paare haben eine rechtliche Gleichstellung zu verheirateten Paaren. Den Begriff Ehe halte ich in diesem Zusammenhang für nicht notwendig.
Matthias Köchl (Die Grünen):
Selbstverständlich muss die Ehe allen erwachsenen Menschen, die sich lieben und eine Ehe eingehen wollen, offenstehen. Es gibt keinen sachlichen Grund, Liebende gleichen Geschlechts Rechte vorzuenthalten, die Liebenden unterschiedlichen Geschlechts offenstehen.
Das Zeugen und Aufziehen von Kindern ist definitiv kein besonderes Merkmal der Ehe, nachdem 42% aller Kinder nicht in Ehen geboren werden, knapp 41% aller Ehen geschieden werden und die durchschnittliche Dauer einer Ehe mit knapp über zehn Jahren deutlich kürzer ist als der Zeitraum, in dem Kinder üblicherweise bei Eltern leben.
Aufgabe der Gesellschaft ist es, einen Rahmen für das reale Leben zu finden.
Dorothea Gmeiner-Jahn (Die Grünen):
Die Ehe im staatlichen Sinne soll - gemäß Gleichbehandlungsgrundsatz - geschlechtsneutral sein.
Erwin Angerer (FPÖ):
Wir bekennen uns zur Vorrangstellung der Ehe zwischen Mann und Frau als besondere Form des Schutzes des Kindeswohls. Homosexuelle Partnerschaften den Familien oder der Ehe zwischen Mann und Frau vollständig gleichzusetzen wird von uns ebenso abgelehnt, wie die Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Partner.
Maximilian Linder (FPÖ):
Mit der derzeitigen gesetzlichen Situation ist diesem Thema genüge getan.
Christoph Haselmayer (NEOS)
Wir sind für die Ehe für alle, da die Werte, die hinter einer Ehe stehen (Treue, Liebe, Verantwortung), sehr wichtige Bindeglieder einer Gesellschaft darstellen. Dieser Form der freiwilligen Bindung einander liebender Menschen, welche füreinander Verantwortung übernehmen möchten, sollte der Staat nicht im Wege stehen. Die Gewährung des Sakraments der kirchlichen Ehe und Trauung bleibt selbstverständlich weiterhin der (katholischen) Kirche überlassen.
6. Paragraf 97 im Strafgesetzbuch besagt, dass ein Schwangerschaftsabbruch bis unmittelbar vor der Geburt straffrei ist, wenn "eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt" sein wird.
Wie stehen Sie zum Lebensschutz am Anfang und am Ende des Lebens und insbesondere zur „eugenischen Indikation“?
Philip Kucher und die Kärntner SPÖ-KandidatInnen für die Nationalratswahl:
Die derzeitige Regelung im Strafgesetzbuch ist wichtig, sinnvoll und muss bleiben. Zum einen soll das Leben der Schwangeren nicht gefährdet sein. Auf der anderen Seite soll die Entscheidung, ob ein Abbruch wegen einer geistigen oder körperlichen schweren Schädigung des Fötus notwendig ist, eine Sache zwischen der Schwangeren und dem Arzt oder der Ärztin bleiben. Es darf kein zusätzlicher Druck auf Frauen ausgeübt und Schuldgefühle aufgebaut werden.
Elisabeth Köstinger (ÖVP)
Menschen mit Behinderungen sind eine Bereicherung für die Gesellschaft und müssen auch dementsprechend an ihr teilhaben können. Daher wollen wir ein klares Signal in unserem Rechtssystem setzen und wollen die Menschenwürde in der Verfassung verankern.
Wir haben uneingeschränkte Achtung vor dem menschlichen Leben – dem geborenen und dem ungeborenen. Wir bejahen Familienplanung im Sinn verantworteter Elternschaft und fordern rechtzeitige und umfassende Erziehung dazu und Beratung darüber.
Ziel sollte es von uns allen sein, Eltern bestmöglich zu unterstützen und Mut zum Kind zu machen. Uns geht es darum, in Österreich ein Umfeld zu schaffen, in dem sich junge Menschen für die Geburt eines Kindes entscheiden. Uns geht es aber auch darum, dass niemand, der sich für die höchstpersönliche Entscheidung des Schwangerschaftsabbruchs entscheidet, von der Gesellschaft deswegen unter Druck gesetzt wird. Diesen Weg werden wir weiter fortsetzen, damit Kinder nicht als Belastung, sondern als Bereicherung des Lebens erfahren werden können und das Ja zum Kind erleichtert wird.
Gabriel Obernosterer (ÖVP)
In dieser Diskussion wird oft dargestellt, dass der Gesetzgeber behindertes Leben als unerwünscht ansieht. Dieses Thema ist in mehrfacher Sicht heikel und auch von allen Seiten zu betrachten. Ich glaube, die Möglichkeit sollte Eltern, die in diese Situation kommen, gegeben sein. Die Entscheidung sollte auch ganz alleine bei den Betroffenen sein, denn sie müssen auch die Folgen ihrer Entscheidung in jeder Hinsicht tragen. Hier ist eine hochsensible Begleitung von Nöten. Die Formulierung, die die Möglichkeit der Abtreibung im besonderen Fall schafft, sollte jedenfalls niemanden diskriminieren und ich bin mir sicher, das war auch nicht die Absicht bei der Gesetzeswerdung. Ich gebe aber auch zu bedenken, dass unklare Formulierungen wiederum sehr viel Interpretationsspielraum bieten. Auch das darf bei so hochsensiblen Themen nicht der Fall sein.
Johann Weber (ÖVP):
Ich bin nicht Gott um über Leben und Tod zu entscheiden.
Peter Weidinger (ÖVP):
Ich glaube, dass das Leben grundsätzlich schützenswert ist. Jedoch maße ich mir als Mann nicht an die jeweiligen Lebensumstände oder Situationen von Frauen zu beurteilen welche sich in einer ungewollten Schwangerschaft befinden. Hier muss jede Frau selbst oder mit ihren Vertrauenspersonen selbst abwägen können was sie möchte und muss in ihrer Entscheidung völlig frei agieren können.
Matthias Köchl (Die Grünen):
Statt einer Verschärfung des strafrechtlichen Rahmens braucht es vielmehr eine umfassende, unabhängige Beratung in der Schwangerschaft, wenn eine Behinderung bekannt wird, damit sich Eltern auch für ein behindertes Kind entscheiden können. Ebenso wichtig ist eine bessere finanzielle therapeutische Unterstützung, um Eltern das Leben mit einem behinderten Kind ohne Benachteiligungen zu ermöglichen. Ganz konkret fordern wir die Verlängerung der Mutterschutzfrist auf 12 Wochen nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung.
Dorothea Gmeiner-Jahn (Die Grünen):
Die Entscheidung in diesen Grenzfällen des Lebens soll meines Erachtens den Menschen überlassen bleiben, die es - bei aller Schwere und Tragik - am nächsten betrifft. Eine Diskussion zur Verkürzung der Frist am Lebensanfang wurde 2015 von den Grünen gefordert, da die österreichische Regelung möglicherweise nicht konform zur UN-Behindertenrechtskonvention ist (http://orf.at//stories/2264535/).
Erwin Angerer (FPÖ):
Die sog. Eugenischen Indikation wird von der FPÖ strikt abgelehnt. Die Politik in Österreich muss sich endlich der Verantwortung stellen und eine Entscheidung treffen, die zeigt, dass der Staat behindertes Leben nicht als unwertes Leben betrachtet, das nur aufgrund der Gefahr der Behinderung bis unmittelbar vor der Geburt ausgelöscht werden darf. Die FPÖ hat in diesem Bereich bereits mehrere Initiativen zur Abschaffung der Eugenischen Inidikation im Parlament gesetzt, leider bisher ohne Erfolg.
Maximilian Linder (FPÖ):
Auch hier bin ich der Meinung, dass diese gesetzliche Regelung richtig ist.
Christoph Haselmayer (NEOS)
Fragen wie jene nach der eugenischen Indikation sind ethischer und moralischer Natur. Die derzeitig gültigen gesetzlichen Regelungen sind nicht sachgerecht und deshalb für uns nicht zufriedenstellend. In den letzten Jahren hat sich sowohl der Zugang zu den Rechten behinderter Menschen geändert, als auch die medizinischen Diagnosemöglichkeiten. Angesichts dieser Veränderungen ist unserer Meinung nach die Verkürzung der Fristen zu diskutieren.
Angefragt wurden anlässlich der Nationalratswahl am 15. Oktober 2017 folgende Politiker:
SPÖ
Philip Kucher Wahlkreis 2A Klagenfurt, Klagenfurt Land
(Spitzenkandidat)
Irene Hochstetter-Lackner Wahlkreis 2B Villach und Villach Land
Günther Novak Wahlkreis 2C Spittal, Feldkirchen, Hermagor
Walfgang Knes Wahlkreis 2D Wolfsberg, St. Veit, Völkermarkt
ÖVP
Elisabeth Köstinger (Spitzenkandidatin)
Johann Geier Wahlkreis 2A
Mag. Peter Weidinger Wahlkreis 2B
Gabriel Obernosterer Wahlkreis 2C
Ing. Johann Weber Wahlkreis 2D
FPÖ
Sandra Wassermann Wahlkreis 2A
Maximilian Linder Wahlkreis 2B
Erwin Angerer Wahlkreis 2C (Spitzenkandidat)
Mag. Christian Ragger Wahlkreis 2D
GRÜNE
Matthias Köchl Wahlkreis 2A (Spitzenkandidat)
Ernest Schmid Wahlkreis 2B
Dorothea Gmeiner-Jahn Wahlkreis 2C
Dr. Stefan Grauf-Sixt Wahlkreis 2D
NEOS
Christoph Haselmayer (Spitzenkandidat)
Weiter Fragen und Antworten der Österreichischen Spitzenkandidaten finden Sie hier: https://www.familie.at/site/oesterreich/presse/aktuelles/article/3897.html
Rückfragehinweis:
Gudrun Kattnig
Katholischer Familienverband Kärnten
Tarviserstraße 30/ 9020 Klagenfurt am Wörthersee
Tel: +43 (0) 463 5877-2445
Mobil: +43 (0) 676 8772-2448
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