Klassen- und Schulforum
1. Die Entscheidung über …
a) mehrtägige Schulveranstaltungen
b) die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen
Veranstaltung (§ 13a Abs.1),
c) die Hausordnung gemäß § 44 Abs. 1,
d) die Bewilligung zur Durchführung von
Sammlungen gemäß § 46 Abs. 1,
e) die Bewilligung zur Organisierung der Teilnahme
von Schülern an Veranstaltungen gemäß § 46 Abs. 2,
f) die Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung,
g) die Durchführung von Veranstaltungen betreffend
die Schulgesundheitspflege,
h) die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
(§ 6 Abs. 1 und 3 des Schulorganisationsgesetzes),
i) die schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und
Teilungszahlen (§ 8a Abs. 2 des Schulorganisationsgesetzes),
j) schulautonome Schulzeitregelungen (§ 2 Abs. 5 und 8 sowie
§ 3 Abs. 2 des Schulzeitgesetzes 1985)
k) die Festlegung der Ausstattung der Schüler mit
Unterrichtsmitteln (§ 14 Abs. 6)
l) die Erstellung von Richtlinien über die Wiederverwendung
von Schulbüchern (§ 14 Abs. 7)
m) die Festlegung einer alternativen Form der
Beurteilung der Leistungen (§ 18 Abs. 2) *
n) Kooperationen mit Schulen oder außerschulischen Einrichtungen
Für einen Beschluss sind in den Fällen lit. c), h) bis j), m) und n) die Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder jeder Kurie sowie eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der in jeder Gruppe abgegebenen Stimmen erforderlich (SchUG § 63a Abs. 12). An Privatschulen ist in Angelegenheiten von lit. h) bis j) jedenfalls der Schulerhalter mit beratender Stimme einzuladen.
2. Die Beratung insbesondere über … **
a) wichtige Fragen des Unterrichtes,
b) wichtige Fragen der Erziehung,
c) Fragen der Planung von Schulveranstaltungen, soweit diese nicht unter Z. 1 lit. a fallen,
d) die Termine und die Art der Durchführung von Elternsprechtagen,
e) die Wahl von Unterrichtsmitteln,
f) die Verwendung von der Schule zur Verwaltung übertragenen Budgetmitteln,***
g) Baumaßnahmen im Bereich der Schule.
* In der VS, der Sonderschule sowie an der NMS kann das Klassenforum oder das Schulforum beschließen, dass der Beurteilung der Leistungen durch Noten eine schriftliche Erläuterung hinzuzufügen ist.
** Neben den hier angeführten Angelegenheiten kann auch über andere beraten werden.
*** Siehe Rundschreiben Nr. 17/2002 Offenlegung der Gebarung
von Schulen gegenüber den Schulpartnern www.bmb.gv.at/
ministerium/rs/2002_17.html
Achtung! Über den Verlauf der Sitzungen (Klassen- bzw. Schulforum und SGA) ist eine schriftliche Aufzeichnung (Protokoll) zu führen und den jeweiligen Mitgliedern zugänglich zu machen (§ 63a Abs. 15 und § 64 Abs. 14 SchUG).