Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen geschieht zum überwiegenden Teil im engeren Familien- und Bekanntenkreis, das heißt im sozialen Nahraum. Nur 10–15% der von sexuellem Missbrauch Betroffenen werden Opfer von Fremdtäter/innen. Sexueller Missbrauch beginnt oft mit sexualisierten Gesten, die sich zu sexuellen Handlungen steigern. Sexueller Missbrauch kann sich über Jahre erstrecken. Der sexuelle Missbrauch kann bis ins Erwachsenenalter andauern.
Sexueller Missbrauch ist immer gekennzeichnet durch ein Ungleichgewicht zwischen Erwachsenen und Kindern. Häufig wird zitiert, dass jedes 3. bis 4. Mädchen und jeder 7. bis 8. Bub zwischen dem 1. und 16. Lebensjahr Opfer von sexuellen Übergriffen wird, wobei hier nicht die strafrechtliche Definition sexuellen Missbrauchs anzunehmen ist. Kinder und Jugendliche setzen Zeichen und brauchen oft viele Anläufe und manchmal einige Jahre bis sie gehört werden und ihnen geglaubt wird.
Schwierig zu erkennen
Die Schwierigkeit, sexuellen Missbrauch zu „erkennen“, liegt darin, dass es kein so genanntes „Missbrauchs-Syndrom“, d. h. eine Mindestanzahl bestimmter Symptome oder eindeutige Auffälligkeiten gibt, die bei allen betroffenen Kindern auftreten. Manchmal vertraut sich ein Kind jemandem an, obwohl es sein kann, dass nur ein Teil der Erfahrungen bzw. in der dritten Person darüber erzählt wird. Wichtig ist immer, die Bereitschaft zu zeigen, dass zugehört wird und es der Selbstbestimmung des Kindes/Jugendlichen zu überlassen, wann, mit wem und worüber gesprochen wird. Grundsätzlich gilt, dass Kinder von sich aus kaum Lügen über sexuellen Missbrauch erfinden.
Hilfe und Unterstützung
Niemand kann sexuellen Missbrauch alleine aufdecken, beenden und allein die Folgen abfangen: Daher gibt es eine Reihe von staatlichen und privaten Stellen, die, von verschiedenen Ansatzpunkten her, kindlichen Opfern sexueller Gewalt, anderen Betroffenen und den Tätern zur Verfügung stehen. Die verschiedenen Einrichtungen sind vernetzt und arbeiten zunehmend zusammen. Je nach Phase der Aufdeckung des Missbrauches bieten folgende Stellen Unterstützung an:
- das Jugendamt – unter verschiedenen Bezeichnungen,
- Kinderschutzzentren und andere spezialisierte Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen
- therapeutische Einrichtungen
- Ärzte/Ärztinnen und Krankenhäuser (Kinderschutzgruppen)