Seit 2023 werden Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Familienzeitbonus und weitere Familienleistungen jährlich an die Inflation angepasst. Während sie 2023 um 5,8 % erhöht wurden, beträgt die Wertanpassung 9,7 % für das Jahr 2024.
Familienbeihilfe
Alter des Kindes
2022
2023
2024
ab Geburt
114 Euro
120,60 Euro
132,3 Euro
ab 3 Jahren
121,90 Euro
129,00 Euro
141,5 Euro
ab 10 Jahren
141,50 Euro
149,70 Euro
164,2 Euro
ab 19 Jahren
165,10 Euro
174,70 Euro
191,6 Euro
Geschwisterstaffel
Bei zwei oder mehr Kindern mit Anspruch auf die Familienbeihilfe wird zusätzlich eine Geschwisterstaffelung pro Kind ausgezahlt
Anzahl der Kinder
2022
2023
2024
2 Kinder
7, 10 Euro
7,50 Euro
8,2 Euro
3 Kinder
17,40 Euro
18,40 Euro
20,2 Euro
4 Kinder
26,50 Euro
28 Euro
30,7 Euro
5 Kinder
32 Euro
33,90 Euro
37,2 Euro
6 Kinder
35,70 Euro
37,80 Euro
41,5 Euro
7 Kinder
52,00 Euro
55 Euro
60,3 Euro
Zuschlag zur Familienbeihilfe für ein erheblich behindertes Kind
Der Zuschlag zur Familienbeihilfe wird von 164,90 Euro auf 180,90 Euro erhöht.
Pauschales Kinderbetreuungsgeld
Das Taggeld von 33,88 Euro wurde erhöht und beträgt nun statt 35,85 Euro ab 2024 künftig rund 39,33 Euro. Die Gesamtsumme steigt – wenn beide Elternteile beziehen – im Jahr 2024 von 16.348 Euro auf 17.934 Euro. Das ist die zweite Erhöhung seit der Einführung vor 20 Jahren.
Familienzeitbonus
Der Familienzeitbonus wurde mit 1. August 2023 verdoppelt und beträgt 47,82 Euro pro Tag. Ab 2024 wird er auf 52,46 Euro erhöht und beträgt damit rund 1.570 Euro pro Monat. Er gilt für erwerbstätige Väter, die Familienzeit in Anspruch nehmen und ihre Erwerbstätigkeit innerhalb der ersten drei Monate ab der Geburt für einen Monat unterbrechen.
Kinderabsetzbetrag
Der Kinderabsetzbetrag wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt und beträgt seit 2009 58,40 Euro pro Kind. 2023 wurde er auf 61,80 Euro erhöht, 2024 beträgt er 67,80 Euro.
Schulstartgeld
Das Schulstartgeld wird für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren gewährt. Es wurde 2011 eingeführt und beträgt seit der Einführung 100 Euro. 2023 wurde es auf 105,80 Euro erhöht; 2024 beträgt es 116 Euro.
Mehrkindzuschlag
Der Mehrkindzuschlag wird auf Antrag für jedes dritte und weitere Kind zusätzlich zur Familienbeihilfe gewährt. Er wurde 2011 von 36 Euro auf 20 Euro pro Kind und Monat gekürzt. 2023 wurde der Zuschlag auf 21,20 erhöht; 2024 beträgt er 23,30 Euro.
Alleinverdienerabsetzbetrag
Er wird gewährt, wenn für mindestens ein Kind mehr als 6 Monate Familienbeihilfe bezogen und das Einkommen des Partners nicht mehr als 6.312 Euro jährlich (gilt für 2023) beträgt; für 2024 gilt ein Grenzbetrag von 6.937 Euro.
Anzahl der Kinder
2022
2023
2024
Ein Kind
494 Euro
520 Euro
572 Euro
Zwei Kinder
669 Euro
704 Euro
774 Euro
Jedes weitere Kind
220 Euro
232 Euro
255 Euro
Alleinerzieherabsetzbetrag
Als Alleinerzieher/in gilt, wer mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht verheiratet ist, ohne Partner/in lebt und für mindestens ein Kind mehr als sechs Monate Familienbeihilfe bezieht.
Die Beträge sind ident mit dem Alleinverdienerabsetzbetrag.
Unterhaltsabsetzbetrag
Anspruch haben Eltern, die nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben und Unterhalt zahlen. Die Beträge sind Monatsbeträge.