Finanzielle Unterstützung vor und während der Schwangerschaft
Berufstätige Frauen, die ein Kind erwarten, haben in den letzten
beiden Schwangerschaftsmonaten Anspruch auf Entgeltfortzahlung ihres Gehalts.
Wochengeld
Werdende Mütter dürfen ab der achten Woche vor dem voraussichtlichen Geburtstermin nicht mehr beschäftigt werden. Sie befinden sich im Mutterschutz. Das Wochengeld soll während dieser Zeit eine finanzielle Stütze für die werdende Mutter sein und wird als Ersatz für das entfallende Einkommen gezahlt.
Das Wochengeld wird im folgenden Zeitraum gewährt:
•Acht Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin
•Am Tag der Entbindung
•Acht Wochen nach der Entbindung
(bei Mehrlings-, Früh- oder Kaiserschnittgeburten: zwölf Wochen nach der Geburt)
Selbstständig erwerbstätige Frauen, die ein Gewerbe ausüben, und Bäuerinnen erhalten als Mutterschaftsleistung Betriebshilfe als Sachleistung. Wird keine Betriebshilfe gewährt, besteht unter Umständen auch ein Anspruch auf Wochengeld in Höhe von 26,97 Euro pro Tag (Wert für das Jahr 2012). Dies gilt insbesondere für selbstständig erwerbstätige Frauen, die kein Gewerbe ausüben (Neue Selbstständige).