Aus diesem Bereich können Familien oder auch werdende Mütter eine einmalige Überbrückungshilfe beziehen.
Es müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Antragstellerin/der Antragsteller besitzt die österreichische Staatsbürgerschaft (bzw. ist EU-Bürger/in, anerkannter Flüchtling oder staatenlos).
Es wird für mindestens ein Kind Familienbeihilfe bezogen (oder eine Schwangerschaft liegt vor).
Ein unverschuldetes unabwendbares Ereignis hat in die finanzielle Notlage geführt, z.B. ein Todesfall, Krankheit, Behinderung, Erwerbsunfähigkeit, ein Unfall, eine Naturkatastrophe. Die Notlage kann von der Familie oder der werdenden Mutter auch nach Inanspruchnahme der gesetzlich zustehenden Leistungen bzw. Ansprüche nicht selbst bewältigt werden.
Es können nur Überbrückungshilfen gewährt werden, Unterstützungen zum laufenden Lebensunterhalt einer Familie sind nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Familienhärteausgleich besteht nicht.
Ein Antragsformular für den Familienhärteausgleich finden Sie im Internet unter www.bmwfj.gv.at. Sie können aber auch ein formloses Ansuchen richten an: