Faktencheck Familienbonus: Was stimmt und was nicht stimmt!
Behauptung: Der Kinderabsetzbetrag fällt jetzt weg. Ich verliere auf jeden Fall!
Das trifft nicht zu. Der Kinderabsetzbetrag von 58,40 Euro/Monat bleibt bestehen und wird weiterhin monatlich mit der Familienbeihilfe ausbezahlt.
Behauptung: Bislang konnte ich 2.300 Euro Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen, künftig bekomme ich nur 1.500 Familienbonus!
Das stimmt so nicht. Hier muss zwischen Freibetrag und Absetzbetrag unterschieden werden! Die 2.300 Euro Kinderbetreuungskosten waren als Freibetrag konzipiert, das heißt die Steuerbemessungsgrundlage wurde um jene Summe verringert. Der Familienbonus ist ein Absetzbetrag, der die Steuerlast reduziert. Kinderbetreuungskosten konnten nur bis zum 10. Lebensjahr geltend gemacht werden, der Familienbonus gilt für Kinder bis 18.
Behauptung: Geringverdiener fallen jetzt auch um den Kinderfreibetrag um und bekommen weniger!
Das trifft nicht zu. Den Kinderfreibetrag konnten bislang auch nur Familien absetzen, die lohnsteuerpflichtig waren. Wer lohnsteuerpflichtig ist, kann jetzt den Familienbonus (bis zu 1.500 Euro/Jahr/Kind) geltend machen. Der Familienbonus ist als Absetzbetrag konzipiert, reduziert die Lohnsteuer und wirkt für alle gleich. Im Gegensatz dazu war der Kinderfreibetrag ein Freibetrag, der die steuerliche Bemessungsgrundlage um € 440 Euro pro Kind und Jahr reduzierte. Durch die Ausgestaltung als Freibetrag profitierten Eltern mit höheren Einkommen stärker als jene mit niedrigen Einkommen.
Behauptung: Alleinerzieherinnen erhalten keinen Familienbonus!
Das trifft nicht zu. Alleinerzieherinnen, die Lohnsteuer zahlen, erhalten den Familienbonus genau wie jede andere Familie auch. Hintergrund für diesen Mythos ist, dass viele Alleinerziehende weniger als 11.000 Euro verdienen und keine Lohnsteuer zahlen. Nachdem der Familienbonus von der Lohnsteuer abgezogen und nicht negativ wirksam ist (es kann keine Steuerbetrag unter null entstehen), kann keine Rückerstattung erfolgen. Alleinerziehende, die keine oder kaum Lohnsteuer zahlen, erhalten einen Kindermehrbetrag von 250 Euro/Kind/Jahr. Wenn sie keinen Familienbonus geltend machen können, erhalten sie gegenüber der bisherigen Regelung um € 250 mehr.
Behauptung: Vom Familienbonus profitieren nur die Reichen!
Das trifft nicht zu. Bei einem Brutto-Einkommen von 2.000 Euro bleiben nach Abzug der Sozialversicherung und der Lohnsteuer 1.500 Euro netto/Monat. Das bedeutet 2.000 Euro Lohnsteuer pro Jahr. Damit kann der Familienbonus für ein Kind zur Gänze ausgeschöpft werden. Ein Spitzenverdiener mit beispielsweise einem Brutto-Einkommen von 14.000 Euro/Monat zahlt 6.700 Euro Lohnsteuer pro Jahr. Auch er kann nur 1.500 Euro Familienbonus pro Kind geltend machen. Vergleicht man den Familienbonus mit der bisher geltenden Regelung, profitiert die Mittelschicht am meisten.
Behauptung: Geringverdiener gehen beim Familienbonus leer aus!
Das stimmt bedingt. Ziel des Familienbonus ist es, steuerzahlende Familien zu entlasten. Wer keine Steuer zahlt, kann daher auch nicht entlastet werden. Geringverdienende, Familien, die vom Familienbonus nicht profitieren, weil sie keine Steuer zahlen und/oder armutsgefährdet sind, müssen über das Sozialrecht – Ermäßigung oder Befreiung vom Kindergartenbeitrag, Mietzuschüsse, Wohnungsbeihilfe, GIS-Befreiung, etc. – unterstützt werden.
Behauptung: Der Familienbonus hält Frauen von der Erwerbsarbeit fern!
Diese Behauptung ist nicht nachvollziehbar. Möglicherweise bietet der Familienbonus einen Anreiz für Mütter, mehr Stunden erwerbstätig zu sein; insbesondere dann, wenn mehrere Kinder zu versorgen sind und das Einkommen des Vaters nicht so hoch ist, dass er den Familienbonus für alle Kinder ausschöpfen kann.
Behauptung: Es sind nicht alle Kinder gleich viel wert!
Dieser Grundsatz muss für Sozialleistungen und Beihilfen gelten. Er kann aber nicht auf das Steuersystem umgelegt werden. Hier gilt das Leistungsprinzip. Wer mehr verdient, zahlt höhere Sozialversicherungsbeiträge und mehr Lohnsteuer.