Einerseits gibt es finanziellen Beihilfen und Unterstützungsmöglichkeiten von Seiten des Bundes, die vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend verwaltet und österreichweit nach einheitlichen (bundes-)gesetzlichen Regelungen gewährt werden.
Verfassungsrechtlich darf aber jedes österreichische Bundesland im Bereich Familienförderung eigene (Landes-)Gesetze erlassen und Beihilfen für Familien aus Landes mitteln finanzieren. Sie haben deshalb unter bestimmten Voraussetzungen auch Anspruch auf finanzielle Unterstützungen in Ihrem Bundesland, wie z. B. Förderungen über einen „Familien-Pass”. Die finanziellen Leistungen und die Anspruchsvoraussetzungen dafür sind jedoch in jedem Bundesland unterschiedlich, da sie eigenen landesgesetzlichen Regelungen unterliegen.
Erkundigen Sie sich daher bei der Landesregierung Ihres Bundeslandes nach Ihren Ansprüchen. Unten stehend finden Sie die Kontaktadressen.