Wohnen - das ist 2022 neu
Mit 1. Jänner 2022 trat eine Novelle des Wohneigentumsgesetzes in Kraft. Das bedeutet für die 650.000 Wohnungseigentümer die Erhöhung des Mindestrücklage auf 90 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche. Damit sollen künftig notwendige Sanierungen und Umbauten leichter finanziert werden können. Beschlüsse können seit 1. Jänner 2022 einfacher gefasst werden: Wer nicht mitstimmt, kann jetzt nicht mehr alles blockieren. Bis dato kam ein Beschluss nur zustande, wenn mehr als 50 Prozent der Wohnungseigentümer zugestimmt haben; ein Problem, wenn sich Eigentümer nicht an den Abstimmungen beteiligt haben. Jetzt reichen zwei Drittel der abgegebenen Stimmen, um ein Vorhaben umzusetzen.
Auch Mieter/innen stehen möglicherweise Änderungen ins Haus, vor allem wenn sie im Altbau wohnen. So ist für den 1. April 2022 eine gesetzliche Anhebung der Richtwert- und Kategoriemieten vorgesehen, eine Teuerung die auch Familien treffen könnte.
Hintergrund ist die alle zwei Jahre stattfindende gesetzliche Anpassung der Richtwertmieten an die Inflation. Da die Erhöhung 2021 coronabedingt ausgesetzt wurde, steht dieses Jahr möglicherweise eine besonders hohe Mietanpassung bevor. Sollte es kein erneutes Aussetzen seitens der Regierung geben, werden die Richtwertmieten im Durchschnitt um 5,85 Prozent erhöht. Die Mietervereinigung Wien rechnet an einem Beispiel vor, dass die verordnete Erhöhung bei einer 80 Quadratmeterwohnung im Altbau in Wien zu Mehrkosten von rund 360 Euro pro Jahr führen wird.
Mit Mitte des Jahres tritt zudem der coronabedingte Kündigungsausschluss für Mieter/innen außer Kraft. Hat ein/e Mieter/in einen Mietrückstand durch Corona geltend gemacht und noch nicht beglichen, ist ab 1. Juli 2022 eine Kündigung aufgrund eines Zahlungsrückstandes möglich.