Juli: Telefonat mit AMS NÖ Chefin Sandra Kern
Die Betroffenen haben die Möglichkeit, Einspruch gegen den Rückzahlungsbescheid einzulegen und dadurch eine aufschiebende Wirkung zu erlangen, oder eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Positiv ist, dass Bezieher/innen, die derzeit beim betroffenen Kursinstitut ihre Ausbildung absolvieren, den Anbieter wechseln können, um weiterhin ihr Weiterbildungsgeld zu erhalten.Wir stellen in Kürze eine Checkliste online, die alle wichtigen Punkte und Voraussetzungen zusammenfasst, die Kursinstitute erfüllen müssen. So möchten wir sicherstellen, dass solche Fälle in Zukunft vermieden werden.