Regierungspläne zur Entlastung der Familien: Beispielberechnungen gehen von Paradefamilien aus
Damit die Entlastungen in voller Höhe wirksam werden, müssen die Kinder jünger als zehn Jahre sein und der Betreuungsbeitrag pro Kind und Monat 190 Euro betragen. „Diese Familien sind nicht der Normalfall“, sagt Steindl und fügt hinzu: „Wir sehen das Familienpaket der Bundesregierung nicht durch die rosarote Brille, sondern orten Verbesserungspotential.“
So profitiert nur jener, der Steuern zahlt von der geplanten Einführung des Kinderfreibetrages und der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. „Wer bis zu 11.000 Euro pro Jahr verdient, hat von der geplanten steuerlichen Entlastungen nichts“, erklärt der Präsident des Katholischen Familienverbandes und fügt hinzu: „Mütter mit betreuungspflichtigen Kindern arbeiten vermehrt in Teilzeitbeschäftigungen. Sie gehören wohl großteils zu jenen 2,7 Millionen Österreichern, die keine Lohnsteuer zahlen.“
Das Regierungsabkommen sieht vor, dass 2.300 Euro an Kinderbetreuungskosten pro Kind steuerlich absetzbar gemacht werden können. Möchte eine Familie diesen Betrag zur Gänze geltend machen, müsste sie 192 Euro monatlich an Kindergartenbeitrag für ein Kind aufwenden. Erfreulicherweise ist der Kindergartenbeitrag in den meisten Bundesländern deutlich niedriger bzw. ist der Kindergarten in Niederösterreich, Graz und Kärnten kostenlos. Somit kann der Absetzbetrag in den meisten Fällen nicht voll ausgeschöpft werden.
Verbesserungspotential: Erhöhung des Alleinverdienerabsetzbetrages
„Es gibt immer wieder Fälle, in denen es unmöglich ist, dass beide Eltern erwerbstätig sind“, sagt der Präsident des Katholischen Familienverbandes. Etwa wenn noch nicht schulpflichtige Kinder, ein behindertes Kind oder pflegebedürftige Angehörige der Pflegestufe 3 zu Hause betreut werden. „Um auch diese Betreuungsarbeit zu honorieren sollte der Alleinverdienerabsetzbetrag deutlich erhöht werden“, fordert Steindl.