Steuerreform bringt eine spürbare Entlastung für die Familien
Von der steuerlichen Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten profitieren nur Familien, die ihre Kinder in Fremdbetreuung geben. Familien, die ihre Kinder selbst betreuen, gehen leer aus. „Es wird immer Fälle geben, in denen es unmöglich ist, dass beide Eltern erwerbstätig sind. Etwa bei Mehrkindfamilien oder wenn sich die Eltern dafür entscheiden, ihr behindertes Kind oder den pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause zu betreuen“, erklärt Steindl sein Eintreten für eine deutliche Anhebung des Alleinverdienerabsetzbetrages. Der Absetzbetrag soll vor allem für jene Familien erhöht werden, die zumindest ein noch nicht schulpflichtiges Kind, ein behindertes Kind oder einen Angehörigen ab der Pflegestufe 3 zu Hause betreuen.
„Ein kolportiertes 15. Gehalt werden durch die Steuerreform nur wenige Familie erhalten“, sagt der Präsident des Katholischen Familienverbandes. Möchte eine Familie die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten in der Höhe von 2.300 Euro pro Jahr und Kind zur Gänze steuerlich geltend machen, müsste sie 192 Euro monatlich an Kindergartenbeitrag für ein Kind aufwenden. Erfreulicherweise ist der Kindergartenbeitrag in den meisten Bundesländern deutlich niedriger bzw. ist der Kindergarten in der Steiermark, Niederösterreich und Kärnten kostenlos. Die Bundesländer Oberösterreich und Wien folgen ab Herbst 2009. Somit kann der Absetzbetrag in den meisten Fällen nicht voll ausgeschöpft werden.
Nach Berechnungen des Familienverbandes beträgt die durchschnittliche Entlastung für Familien mit Kindern unter Einbeziehung der 13. Familienbeihilfe aber ohne Berücksichtigung der Tarifreform, von der jeder Lohnsteuerpflichtige profitiert, für ein Kind unter 10 Jahren etwa 700 Euro, für ein Kind über 10 Jahren etwa 350 Euro pro Jahr. „Das ist eine deutliche Entlastung der Familien, wie sie in den vergangenen Jahren nicht in diesem Ausmaß stattgefunden hat“, sagt Steindl.