Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld ersatzlos streichen!
Obwohl der Verfassungsgerichtshof die Zuverdienstgrenze nicht als verfassungswidrig bezeichnet hat, äußerte er Kritik an der Durchschaubarkeit der Regelung. Es sei jedoch nicht die Aufgabe des VfGh zu beurteilen, ob es zweckmäßigere oder alternative Lösungen gibt, so das Urteil des VfGH. „Die Politik ist gefordert, die Kritik ernst zu nehmen und Alternativen zu erarbeiten“, sagt der Präsident des Katholischen Familienverbandes.
Seit der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes im Jahr 2002 fordert der Katholische Familienverband die ersatzlose Streichung der Zuverdienstgrenze. „Die Zuverdienstgrenze stellt einen Systemfehler dar und schränkt die Wahlfreiheit der Eltern ein“, stellt Steindl fest und fügt hinzu: „Das Kinderbetreuungsgeld ist eine Abgeltung für eine erbrachte Betreuungsleistung. Ob dieses Geld als Kompensation für die eigene Betreuungsleistung gesehen wird oder damit Fremdbetreuung zugekauft wird, darf nicht von einer Zuverdienstgrenze abhängig gemacht werden. Das müssen die Eltern selbst entscheiden dürfen.“
Durch die Teuerung hat das Kinderbetreuungsgeld seit seiner Einführung vor sieben Jahren mehr als 18 Prozent an Wert verloren. Es beträgt je nach Bezugsvariante zwischen 436 Euro und 800 Euro pro Monat. „Was für die Pensionen gilt, eine jährliche Anpassung an die Inflation, muss auch für die Familienleistungen gelten“, sagt der Präsident des Katholischen Familienverbandes und fordert eine regelmäßige Valorisierung aller Familienleistungen.