Kranksein ist für Kinder in Salzburg und Vorarlberg am teuersten
Sofern es sich um keine anzeigenpflichtige Krankheit handelt, fällt für ein Kind, das stationär in einem Landeskrankenhaus aufgenommen wird, pro Tag ein Selbstbehalt zwischen 14,60 Euro und 17 Euro an. Selbstversicherte zahlen deutlich weniger: Zwischen 8,68 Euro und 10,79 Euro pro Tag. Dieser Selbstbehalt steigt jedes Jahr um zehn Prozent und wird für maximal 28 Tage pro Jahr verrechnet. In Niederösterreich kostet der Krankenhausaufenthalt eines Kindes damit bis zu 415 Euro, im Vorarlberg bis zu 476 Euro pro Jahr. Sind es Zwillinge oder gar Drillinge, die nach der Geburt auf eine Frühchenstation müssen, verdoppelt bzw. verdreifacht sich der Betrag. Besonders hart trifft die Regelung Familien, deren Kinder über den Jahreswechsel ins Krankenhaus müssen. Im schlimmsten Fall muss die Familie den Selbstbehalt für die gleiche Krankheit im vergangenen und im neuen Jahr für insgesamt 56 Tage entrichten. Dies kann für Eltern von Zwillingen – unabhängig von ihrem Einkommen - Einmalkosten von 1904 Euro bedeuten.
Die Einhebung von Selbstbehalten ist im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz geregelt. Nutznießer dieser Regelung sind die Länder. Sie sind laut Gesetz verpflichtet, die Selbstbehalte einzuheben. Die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gilt bis zum Jahr 2013 und kann nicht einseitig gelöst werden. „Wir fordern die politischen Entscheidungsträger auf Landes- und Bundesebene zu einem nationalen Schulterschluss auf. Die Selbstbehalte für Kinder im Krankenhaus müssen abgeschafft werden, das kann nicht bis 2013 warten“, sagt der Präsident des Katholischen Familienverbandes.