Familienverband: Kinderbetreuungsgeld weiterentwickeln und Wahlfreiheit sichern!
Als Voraussetzung für die Auszahlung fordert Steindl daher: Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld kann innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes beantragt werden. In diesem Zeitraum kann von den Eltern individuell ein Jahr gewählt werden, indem Vater oder Mutter die Betreuung des Kindes übernehmen. Dafür werden bis zu 80 Prozent des letzten Einkommens abgedeckt.
"Die Wahlfreiheit der Eltern darf nicht eingeschränkt werden", sagt Steindl, „Die bestehenden drei Säulen des Kinderbetreuungsgeldes müssen zusätzlich zur einkommensabhängigen Variante erhalten bleiben." Die aktuellen Zahlen des Familienstaatssekretariats für März 2009 zeigen, dass die Langvariante mit 36 Monaten (14,53 Euro / Tag) von 65 Prozent der Eltern gewählt wird und mit Abstand die beliebteste Bezugsvariante ist. 26 Prozent der Eltern entschieden sich für 24 Monate (20,80 / Tag) und neun Prozent für 18 Monate (26,60 / Tag). Der Familienverband sieht seit mehreren Jahren bei einem anderen Aspekt des Kinderbetreuungsgeldes Reformbedarf gegeben: „Die Zuverdienstgrenze stiftet Verwirrung und Unsicherheit. Die Überprüfung dieser Grenze ist enorm aufwändig und der Verwaltungsaufwand kostet mehr als er bringt" ist der der Präsident des Familienverbandes überzeugt: „Für den Mittelstand ist die Zuverdienstgrenze zu niedrig. Daher muss die Zuverdienstgrenze ersatzlos gestrichen werden."
Infokasten Kinderbetreuungsgeld
Seit 2002 ersetzt das Kinderbetreuungsgeld (KBG) das bisherige Karenzgeld. Es ist eine Familienleistung und wird unabhängig von einer früheren Erwerbstätigkeit ausbezahlt. Das KBG stellt keinen Ersatz für einen Verdienstentgang dar, sondern ist die Abgeltung für eine Betreuungsleistung.