Kinderbetreuungskosten: Familiäre Betreuung wird aufgewertet
„Wie das eigene Kind betreut wird, müssen die Eltern selbst entscheiden dürfen“, bekräftigt Steindl die jahrelange Forderung des Katholischen Familienverbandes nach größtmöglicher Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung.
Bis zu 2.300 Euro pro Jahr und Kind bis zum zehnten Lebensjahr können erstmals mit der Arbeitnehmerveranlagung 2009 steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt auch für die Betreuung eines Kindes durch seine Großeltern, sofern diese nicht im gemeinsamen Haushalt mit Eltern und Kind wohnen und eine entsprechende Ausbildung im Mindestausmaß von acht Stunden vorweisen können. Voraussetzung ist, dass die Dienste einer "pädagogisch qualifizierten Betreuungsperson" in Anspruch genommen werden, wie zum Beispiel Pädagogen, Au-pairs, Babysitter, (Leih-)Omas. Seitens des Katholischen Familienverbandes wird diese Ausbildungserfordernis für gut befunden, da sie sich in einem vertretbaren Rahmen befindet.
„Für viele Familien ist das Betreuungsnetz der Großeltern ein unverzichtbarer Bestandteil bei der Betreuung ihrer Kinder“, sagt der Präsident des Katholischen Familienverbandes. „Ohne die Flexibilität und Mithilfe von (Leih-)Omas und -Opas wäre vieles heute nicht mehr möglich. Daher ist es begrüßenswert, dass durch die aktuelle Richtlinie, die Betreuungsleistung der (Leih-)Großeltern honoriert wird.“