Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld ist eine wesentliche Unterstützung für Alleinerziehende
Die Einführung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes fordert der KFÖ als wichtigen Beitrag zur Väterbeteiligung, er lehnt jedoch ausdrücklich die Abschaffung des Zuschusses für Familien mit geringem Einkommen ab.
„Die einkommensabhängige Variante 12 + 2 Monate bietet einen wichtigen Anreiz für Väter, das Kinderbetreuungsgeld zu beziehen. Würden alleinerziehende Mütter jedoch automatisch die zwei Monate der Väter übernehmen können, wäre dieser Anreiz hinfällig. Darüber hinaus würde eine derartige Regelung Paare diskriminieren; denn auch Alleinerzieherfamilien haben in den meisten Fällen einen Vater, der Betreuungsleistungen übernehmen kann“, ist der Präsident des Katholischen Familienverbandes überzeugt. „Die Ausweitung der Bezugsdauer auf 14 Monate sollten Alleinerzieherinnen daher nur in Härtefällen gewährt werden“.
Der aktuelle Armutsbericht zeigt, dass Alleinerzieher-Familien zu den am meisten armutsgefährdeten Personengruppen in Österreich zählen. Diese Familien müssen daher besonders unterstützt werden, ist der KFÖ überzeugt. „Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld ist dafür jedoch kein geeignetes Mittel. Es müssen andere Wege beschritten werden, um Ein-Eltern-Haushalte zu entlasten. Wir fordern daher die Aufhebung der Rückzahlungspflicht beim Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld und die sofortige Umsetzung der bedarfsorientierten Mindestsicherung“, sagt Steindl. Der Zuschuss wird alleinstehenden Elternteilen oder Familien ohne oder mit nur geringem Einkommen gewährt. Er beträgt 180 Euro pro Monat und muss innerhalb von sieben Jahren zur Gänze zurückgezahlt werden. Derzeit wird eine Abschaffung dieses Zuschusses erwogen, wogegen sich der KFÖ dezidiert ausspricht. Die Alleinerziehenden sind einem besonderen finanziellen und auch zeitlichen Aufwand ausgesetzt. Der nicht rückzahlungspflichtige Zuschuss und die bedarfsorientierte Mindestsicherung wären geeignete Maßnahmen, diese Belastung teilweise abzufedern.