FLAF-Finanzierung auf zusätzliches Fundament stellen
Um die Leistungsfähigkeit des Fonds langfristig und nachhaltig zu sichern, fordern der KFÖ einen Prozentpunkt der Umsatzsteuer und das Heranziehen von Kapitalerträgen für den FLAF. „Das Streichen von Leistungen oder gar die Auflösung des FLAF ist völlig inakzeptabel“, stellt Steindl klar.
Seit der Gründung des FLAF im Jahr 1955 wurden keine Einnahmenerhöhungen vorgenommen. Im Gegenteil: Zwischen 1978 und 1981 wurde ein Viertel der Einnahmen zu den Pensionskassen umgeschichtet. Darüber hinaus wurden Kosten auf den FLAF abgewälzt, die früher aus allgemeinen Steuermitteln bezahlt worden sind. Beispiele dafür sind die Krankenkassen- und Pensionsbeiträge für jene, die Kinderbetreuungsgeld beziehen. „Daher ist es nicht verwunderlich, dass der FLAF derart überschuldet ist“, sagt der ehemalige Verbandspräsident und FLAF-Experte Dr. Helmuth Schattovits und fordert, einen Prozentpunkt der Mehrwertsteuer an den FLAF zu überführen: „Familien haben höhere Konsumausgaben und zahlen daher mehr Mehrwertsteuer als Kinderlose, ein Ausgleich wäre angebracht und sozial gerecht“.
Die Finanzierung des FLAF erfolgt derzeit hauptsächlich durch Dienstgeberbeiträge - alle Arbeitgeber haben 4,5 Prozent der Bruttolohnsumme ihrer Dienstnehmer zu entrichten. Das soll laut Budgetplan 2009 rund 4,7 Mrd. Euro bringen. Aus dem FLAF werden neben der Familienbeihilfe und dem Kinderbetreuungsgeld unter anderem auch die Schülerfreifahrt, Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, Unterhaltsvorschüsse und die Elternbildung finanziert.
„Der Familienlastenausgleichsfonds ist ein wesentliches Instrument der Umverteilung. Im Unterschied zu Sozialleistungen, die ein Ausgleich zwischen Arm und Reich sind, sind Familienleistungen ein Ausgleich zwischen denen, die Kinder großziehen, und denen, die keine Kinder versorgen müssen. Dass in diesem Zusammenhang noch immer von einem Lasten- und nicht von einem Leistungsausgleich gesprochen wird, ist ein verheerendes Signal“, kritisieren unisono Steindl und Schattovits.