Kinderrechte in die Verfassung
1989 wurde die "Konvention über die Rechte des Kindes“ von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. In Österreich trat die Kinderrechtskonvention mit einiger Verspätung im Jahr 1992 in Kraft.
„Kinder haben Rechte. Daran zweifelt heute niemand. Doch oft werden Kindern bei Entscheidungen, die ihr Leben betreffen, nicht miteinbezogen. So zum Beispiel bei der Aufnahme von staatlichen Schulden, die erst Jahrzehnte später abbezahlt werden. Kinderrechte müssen Vorrang haben und Kinder müssen ihre Zukunft aktiv mit gestalten können“, fordert Steindl und gibt zu bedenken, dass sich die Politik in erster Linie an den Bedürfnissen der Erwachsenen orientiert.
Die Kinderrechte gelten für junge Menschen unter 18 Jahren und schreiben Menschenrechte fest, die für sie besondere Bedeutung haben, wie zum Beispiel das Recht auf Bildung, Gesundheitsversorgung, Schutz vor Gewalt sowie Mitbestimmungsrechte. „Mit den Kinderrechten im Verfassungsrang wird der Gesetzgeber verpflichtet, für das Wohl des Kindes bestmögliche Rahmenbedingungen zu schaffen“, sagt der Präsident des Katholischen Familienverbandes.
In Deutschland wird diese Debatte seit längerem sehr ausführlich geführt. Unter anderem hat sich die Familienministerin Ursula von der Leyen für eine Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung ausgesprochen.