Integrativer Kindergarten: Rechtsanspruch anstatt Befreiung!
Kinder mit Behinderungen sind laut Nationalratsbeschluss vom verpflichtenden Besuch eines Kindergartens ausgenommen, wenn keine geeignete Kinderbetreuungseinrichtung mit entsprechender Förderung in Wohnortnähe vorhanden ist. „Anstatt Familien mit Kindern mit besonderen Bedürfnissen besonders zu unterstützen und ihnen die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, indem entsprechende Kinderbetreuungseinrichtungen geschaffen werden, geht die Politik den bequemeren Weg einer Befreiung von der Verpflichtung. Hier muss ein Umdenken stattfinden“, verlangt Steindl.
Zusätzlich zur Schaffung eines Rechtsanspruchs auf einen adäquaten Betreuungsplatz für Kinder mit Behinderungen muss generell die Versorgungssituation mit Betreuungseinrichtungen sowie deren Qualität sichergestellt werden, hält der Katholische Familienverband fest. „Voraussetzung dafür ist ein bundesweit einheitliches Rahmengesetz für Kinderbetreuungseinrichtungen, in dem regionale Gegebenheiten wie etwa Richtlinien für Öffnungszeiten und Elternbeiträge sowie Gruppengrößen und Personalschlüssel berücksichtigt werden“, so Präsident Steindl.