Ohne Kinder keine Zukunft: Lebensschutz muss höherer Stellenwert eingeräumt werden
„Gerade der Schulbeginn macht bewusst, dass Kinder die zukunftssichernde Basis unserer Gesellschaft sind. Ohne Kinder keine Zukunft. Ohne Kinder veröden und sterben Gesellschaften“. Deshalb ist es das vorrangige Ziel des KFÖ, Freude an Kindern und Freude mit Kindern zu vermitteln und ins öffentliche Gespräch einzubringen. „Freude an Kindern und Freude mit Kindern zu vermitteln ist ein positives und perspektivisches Konzept und damit ein Alternativprogramm zu dem, was heute im Keller des Wiener Rathauses inszeniert wird“, betont der Präsident der größten Familienorganisation Österreichs.
„Menschliches Leben von Anfang an und in all seinen Formen zu schützen, ist für uns ein zentrales Anliegen“, unterstreicht Steindl und verweist auf das Leitbild des Verbandes, in dem der Lebensschutz einen ganz hohen Stellenwert einnimmt: „Wir stehen vollinhaltlich und dankbar zu den klaren Äußerungen von Kardinal Schönborn und den deutlichen Stellungnahmen des Familienbischofs Küng. Darüber hinaus unterstützen wir selbstverständlich das, wofür Aktion Leben steht und arbeitet. Es ist nicht nur wünschenswert, sondern unerlässlich, dass – endlich einmal – an einem runden Tisch konkrete und wirksame positive Maßnahmen für schwangere Frauen in Krisen- bzw Notsituationen entwickelt werden. Seit 35 Jahren ist von „flankierenden Maßnahmen“ die Rede – und es bleibt beim folgenlosen politischen Gerede. Ein festlicher Empfang, vielleicht sogar ein Freudenfest, um die durchaus profitable Tätigkeit eines Abtreibungsambulatoriums zu würdigen, ist – nicht nur wenige Tage vor Beginn eines neuen Schuljahres – abwegig“.
„Folgt man den §§ 96 ff. des Strafgesetzbuches dann ist der „Schwangerschaftsabbruch“ – und daran muss man an diesem Tag nachdrücklich erinnern – in Österreich prinzipiell nach wie vor verboten. Jedoch wurden im § 97 Ausnahmeregelungen für Frauen in besonders bedrängten Situationen geschaffen. Daraus meinen manche, ein generelles Recht auf Abtreibung ableiten zu können, was definitiv nicht zulässig ist. Was unsere Rechtsordnung regelt, ist das Recht auf Leben und damit der Schutz des menschlichen Lebens. Für dieses grundlegende Ziel muss der Staat in die Pflicht genommen werden“, sagt der Präsident des Katholischen Familienverbandes, „Denn die Zielrichtung staatlichen Handelns kann nur sein, alles zu unternehmen, damit schwangere Frauen in Notlagen nicht so unter Druck geraten, dass Sie meinen, die Ausnahmeregelungen des § 97 in Anspruch nehmen zu müssen“.
Mit öffentlich finanzierten Jubelfesten werden nicht die Bedrängten unterstützt, sondern ein gewinnorientiertes Unternehmen auf die Bühne des Wiener Rathauses gebeten. Das ist umso abstruser, weil die Stadt Wien „für Schwangere in Not weder finanzielle noch materielle Hilfe“ gibt, wie Dr. Gertraude Steindl, Vizepräsidentin der aktion leben österreich feststellte.