Kinderbetreuungsgeld Neu: Bausteine für Väterbeteiligung und Existenzsicherung
„Doch die Wege durch das Bauwerk Kinderbetreuungsgeld gleichen einem Irrgarten: Die neuen Regelungen machen das KBG-System für den Laien schwer durchschaubar und die Zuverdienstregelung trägt ihr Übriges zur Verwirrung bei.“ Für potentielle Anspruchsberechtigte ist die Zuverdienstgrenze kaum im Voraus zu berechnen. Eine Rechtssicherheit wird dadurch nicht erleichtert. Daher präsentiert der Präsident der größten Familienorganisation des Landes drei unerlässliche Forderungen, die beim aktuellen Entwurf unberücksichtig geblieben sind:
1. Ersatzlose Streichung der Zuverdienstgrenze
Das Kinderbetreuungsgeld ist eine Abgeltung für eine erbrachte Betreuungsleistung. Ob dieses Geld als Kompensation für die eigene Betreuungsleistung gesehen wird oder damit Fremdbetreuung zugekauft wird, darf nicht von einer Zuverdienstgrenze abhängig gemacht werden. Das müssen die Eltern selbst entscheiden dürfen. Daher bekräftigt der KFÖ die langjährige
Forderung nach einer ersatzlosen Streichung dieser - mit hohem Verwaltungsaufwand verbundenen - Regelung. Obwohl der Verfassungsgerichtshof (VfGh) die Zuverdienstgrenze bei seiner Überprüfung im März 2009 nicht als verfassungswidrig bezeichnet hat, äußerte der VfGh Kritik an der Durchschaubarkeit und Komplexität der Regelung.
2. Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) entlasten
Mit der Auszahlung der neuen Variante des KBG wird der bereits stark defizitäre FLAF durch die Finanzierung systemfremder Leistungen noch weiter ‚ausgebeutet’. Zum Beispiel werden teilweise Krankenkassen- und Pensionsbeiträge aus dem FLAF bezahlt. Da die einkommensabhängige Variante des KBG als Ersatz für den Einkommensentfall während der Karenz gedacht ist, muss sie daher aus den Mitteln der Arbeitslosenversicherung finanziert werden.
3. Anpassung an die Inflation
Durch die Inflation hat das Kinderbetreuungsgeld seit seiner Einführung vor sieben Jahren mehr als 18 Prozent an Wert verloren. Was für die Pensionen gilt - eine jährliche Anpassung an die Inflation - muss auch für die Familienleistungen gelten, ist der KFÖ überzeugt und fordert eine regelmäßige Valorisierung aller Familienleistungen.