Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft: Kinderrechte in die Verfassung
Die UN-Konvention der Rechte für Kinder wurde vor genau 20 Jahren beschlossen, Österreich ratifizierte die Konvention 1992.
„Die meisten Kinder wachsen in einem behüteten familiären Umfeld auf, in dem sich engagierte Mütter und Väter sorgsam ihrer Kinder annehmen“, sagt der Präsident des größten Familienorganisation Österreichs, „Jedoch ist unübersehbar, dass eine zunehmende Anzahl von Kindern erlebt, wie ihre Eltern unter wachsendem Druck stehen. Dafür ein verstärktes Bewusstsein zu schaffen, könnte durch die Verfassungsdiskussion geschehen. Denn Kinderrechte zu stärken heißt, zukunftsorientiert zu denken“.
Ein weiterer Schritt zu einer kinderfreundlichen Gesellschaft wäre es, jedes Gesetz einer Familienverträglichkeitsprüfung zu unterziehen. Alle Gesetze und administrativen Maßnahmen sind auf ihre Familien- bzw. Kindertauglichkeit zu überprüfen, wie dies bereits unter dem Aspekt der Geschlechtergerechtigkeit oder der Umweltverträglichkeitsprüfung passiert. „Durch die Familienverträglichkeitsprüfung würde das Kindeswohl verbindlich und konkret berücksichtigt werden und eine stärkere Gewichtung erfahren“, analysiert Steindl.