Bei den Familien darf nicht gespart werden!
„Als größte Familienorganisation des Landes treten wir daher auch entschieden gegen die kolportierten Einsparungen im Familienressort ein. Familien bloß Geld wegzunehmen, hat letztendlich fatale Auswirkungen auf die Kaufkraft und somit auf die Wirtschaftsleistung des Landes“, warnt Steindl. „Im Gegenteil, an der Aufwertung von Familienleistungen und an einer umfassenden Unterstützung von Familien mit Kindern führt kein Weg vorbei, wollen wir eine lebenswerte und zukunftsorientierte Gesellschaft“, so Steindl.
Im Konkreten gebe es noch zahlreiche Baustellen in der Familienpolitik, auf einige besonders brisante möchte der Katholische Familienverband aus aktuellem Anlass hinweisen:
1. Valorisierung der Familienleistungen: Familienleistungen verlieren jährlich an Wert. Der KFÖ fordert daher eine automatische Anpassung an den Verbraucherpreisindex für Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Kinderabsetzbetrag, Pflegegeld und andere Familienleistungen.
2. Sicherstellung der Finanzierung des FLAF: Der Familienlastenausgleichsfonds wird von Jahr zu Jahr stärker belastet – auch durch zweckentfremdete Auszahlungen, etwa Pensionen, Arbeitslosengelder oder Wochengeld. Familienleistungen sind ein Ausgleich zwischen jenen Personen, die Kinder großziehen und jenen, die keine Kinder versorgen müssen. Letztes Jahr belief sich das Minus des FLAF auf 2,9 Mrd. Euro, bis 2013 steigen die Schulden auf 5,66 Mrd. Euro an. Daher fordert der KFÖ einen Prozentpunkt der Umsatzsteuer und das Heranziehen von Kapitalerträgen, um eine langfristige Finanzierung des FLAF sicher zu stellen.
3. Einführung einer Familienverträglichkeitsprüfung: Um sicherzustellen, dass die Interessen von Familien als Träger der Zukunft ausreichend berücksichtigt werden, sind alle Gesetze und administrative Maßnahmen auf ihre Familientauglichkeit zu prüfen.
4. Höherer Kinderbetrag bei der Mindestsicherung: Der Kinderbetrag bei der geplanten Mindestsicherung ist mit 134 Euro zu niedrig angesetzt und liegt in manchen Bundesländern sogar unter dem aktuellen Kinderrichtsatz der Sozialhilfe. Besonders betroffen sind Mehrkindfamilien, da es bei wachsender Kinderzahl zu einer Degression kommt: ab dem vierten Kind sinkt der Betrag auf 111,60 Euro. Der KFÖ fordert daher eine Erhöhung des Kinderbetrags sowie eine progressive Geschwisterstaffelung wie bei der Familienbeihilfe.
5. Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld: Das Kinderbetreuungsgeld ist als Abgeltung der Betreuungsleistung gedacht und nicht als Einkommensersatz. Die Zuverdienstgrenze bedeutet eine Einschränkung der Wahlfreiheit von Eltern. Diese sollten selbst entscheiden dürfen, ob sie die Kinder selbst betreuen oder eine Fremdbetreuung zukaufen. Darüber hinaus verkompliziert die Zuverdienstgrenze den Verwaltungsaufwand um ein Beträchtliches. Der KFÖ setzt sich daher für die sofortige Abschaffung derselben ein.
6. Flankierende Maßnahmen für die Fristenregelung: Der KFÖ setzt sich für einen umfassenden Schutz des menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum Tod ein. Er fordert daher flankierende Maßnahmen zur Fristenregelung, wie einen staatlichen Hilfsfonds für Schwangere in Notlagen, eine mindestens dreitägige Überlegungsfrist zwischen ärztlicher Beratung und Abtreibung und bundesweite begleitende Motivforschung und Statistiken ein.