KFÖ fordert automatische gemeinsame Obsorge nach Scheidung
Der Familienverband unterstützt daher den aktuellen Vorschlag aus Politik und Richtervereinigung, eine automatische gemeinsame Obsorge bei Scheidungskindern einzuführen. Im jüngst erschienenen Familienbericht wird darauf hingewiesen, dass sich die gemeinsame Obsorge positiv auf den Kontakt zum Kind und den Kontakt der Eltern untereinander auswirkt und insgesamt deeskalierend ist.
Der KFÖ plädiert dafür, dass Eltern verpflichtet werden, nach der Scheidung zunächst die gemeinsame Obsorge zu versuchen. Mag. Mechtild Lang, Vorsitzende des Wiener Familienverbandes: „Es geht in erster Linie um das Wohl des Kindes. Das schließt eben auch das Recht des Kindes auf beide Elternteile ein.“ Lang hofft, so „destruktive Obsorge-Streitereien vor Gericht zu vermeiden“. In diesem Sinne sei auch eine Beschleunigung der Besuchsrechts- und Obsorgeverfahren zu überlegen, so der Familienverband. Der KFÖ kann sich auch vorstellen, dass „flankierende Maßnahmen“ eingeführt werden – etwa eine „verpflichtende Elternberatung“.
Parlamentarische Fachtagung zu Obsorge
Mit einer parlamentarischen Enquete am kommenden Donnerstag, an der zahlreiche Familien-Experten, Spitzenpolitiker und die Richtervereinigung teilnehmen werden, will Justizministerin Claudia Bandion-Ortner den Startschuss für die Diskussion zur automatischen gemeinsamen Obsorge setzen. Seit 2001 gibt es in Österreich die Möglichkeit, die „Obsorge beider Elternteile“ freiwillig zu vereinbaren. Rund die Hälfte der Eltern nimmt diese Möglichkeit bereits an. Damit sie genehmigt wird, muss aber vor Gericht festgelegt werden, ob sich das Kind hauptsächlich bei Vater oder Mutter aufhalten wird. Für die jährlich rund 15.000 betroffenen Kinder fordert der Katholische Familienverband das Recht auf Vater und Mutter.