KFÖ fordert höhere Kinderbeträge bei der Mindestsicherung
Der Kinderbetrag für minderjährige Kinder macht mit knapp 134 Euro nur 18 Prozent (!) der neuen Mindestsicherung von 744 Euro aus. Damit liegt dieser auch deutlich unter den geltenden Kinderbeträgen der Sozialhilfe. Ab dem vierten Kind sinkt der Betrag sogar auf 111,60 Euro. „Mit diesem eindeutig zu niedrig angesetzten Kinderbetrag und der Degression bei der Geschwisterstaffelung wird das Ziel der Mindestsicherung, vor Armut zu bewahren, im Fall von Familien gefährdet“, hält Steindl fest. Der Katholische Familienverband appelliert daher an die politisch Verantwortlichen, einen höheren Kinderbetrag sowie eine progressive Geschwisterstaffelung, wie es bei der Familienbeihilfe der Fall ist, festzulegen. Die ehest mögliche Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung sei dringend notwendig, aber genauso wichtig sei eine familiengerechte Verteilung der Mittel, betont der KFÖ.