Mindestsicherung: KFÖ fordert existenzsichernde Kinderbeträge
Aus diesem Grund fordert der KFÖ existenzsichernde Kinderrichtsätze sowie die Streichung der Degression für Mehrkindfamilien. „Mehr Kinder kosten mehr, nicht weniger Geld“, ist man beim KFÖ empört.
Bei der geplanten Mindestsicherung macht der Kinderbetrag für minderjährige Kinder mit knapp 134 Euro nur 18 Prozent (!) der neuen Mindestsicherung von 744 Euro für einen Erwachsenen aus. Ab dem vierten Kind sinkt der Betrag sogar auf 111,60 Euro. Mit diesem eindeutig zu niedrig angesetzten Kinderbetrag und der Degression bei der Geschwisterstaffelung wird das Ziel der Mindestsicherung, vor Armut zu bewahren, im Fall von Familien gefährdet, warnt der Katholische Familienverband. Mag. Andreas Cancura, Geschäftsführer des Katholischen Familienverbandes der Erzdiözese Wien, appelliert daher an die politisch Verantwortlichen, einen tatsächlich existenzsichernden Kinderbetrag sowie eine progressive Geschwisterstaffelung, wie es bei der Familienbeihilfe der Fall ist, festzulegen.
Die Bundesländer können für Kinder über die Mindeststandards hinausgehende Leistungen gewähren. Von einigen Ländern gibt es noch keine konkreten Zahlen. Niemand sollte bei der Mindestsicherung weniger kriegen als bei der Sozialhilfe. Auch wenn Sozialminister Rudolf Hundstorfer ein „Verschlechterungsverbot“ durchsetzte, befürchtet man beim KFÖ dennoch Verschlechterungen durch die Hintertür. Daher sollte man die Kinderbeträge gleich wesentlich erhöhen, damit die Familien nicht neuen Berechnungsmodellen zum Opfer fallen.
Der Katholische Familienverband Österreichs fordert weiters die Gewährung eines Sonderbedarfs für Reparaturen bzw. Neuanschaffungen (wie etwa Kühlschrank oder Boiler), wie es etwa in Wien derzeit bei der Sozialhilfe geschieht. Die ehest mögliche Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung sei dringend notwendig, aber genauso wichtig sei eine familiengerechte Verteilung der Mittel, so der KFÖ.
Infokasten:
Die Höhe der Leistung aus der bedarfsorientierten Mindestsicherung orientiert sich am Netto-Ausgleichszulagenrichtsatz der Pensionsversicherung. Im Jahr 2010 wären dies - nach Abzug der Krankenversicherung von 5,1 Prozent - 744 Euro für Alleinstehende und 1.116 Euro für (Ehe)Paare. Die Mindestsicherung wird zwölf Mal jährlich ausbezahlt, der Ausgleichszulagenrichtsatz allerdings vierzehn Mal jährlich gewährt. Einige Länder überlegen eine 13. oder 14. Auszahlung der Mindestsicherung.
Statt der bisherigen Richtsätze in der Sozialhilfe soll die Leistungshöhe in Hinkunft durch Prozentsätze in Beziehung zum Ausgangswert für Alleinstehende ausgedrückt werden. Die Leistungshöhen verstehen sich als Mindeststandards. Die Länder können daher über die Mindeststandards hinausgehende Leistungen (z.B. für Kinder) gewähren.
Die Mindestsicherung soll am Mittwoch im Sozialausschuss des Nationalrates beschlossen werden. Geplant ist die Einführung mit 1. September.