KFÖ: Mehr Effizienz bei der Schulverwaltung durch Neuaufteilung der Kompetenzen
Die Verwaltung aller Bildungseinrichtungen solle in einer Hand liegen, wobei – unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips – Gestaltungsmöglichkeiten vor Ort gewährleistet werden müssten, so der Familienverband. Es mache durchaus Sinn, wenn die Schulstandorte in gewissen Bereichen mehr Kompetenzen erhielten, etwa bei der Bestellung des Personals. Angesichts der zahlreichen, dringenden Reformen im Schulbereich appelliert Steindl an die Verantwortlichen, „ihre Energie in konstruktive und lösungsorientierte Gespräche“ und nicht „in ineffizientes Parteien-Hick-Hack“ zu investieren.
Die Leiterin des Arbeitskreises „Kultur-, Schul- und Bildungspolitik des KFÖ“, Sieglinde Guserl, erwartet sich von einer möglichen Kompetenz-Neuaufteilung effizientere Strukturen im Schulbereich. Guserl: „Grundsätzliche Rahmenbedingungen im Schulbereich müssen im Bund angesiedelt sein, die verantwortete Ausführung soll im Sinn des Subsidiaritätsprinzips an Länder und Schulen delegiert werden.“ Konkret ist eine Teilhoheit in Personalfragen für jede Bildungseinrichtung anzustreben. Schulen müssten laut Guserl mehr Mitbestimmung bei der Bestellung von Lehrerinnen und Lehrern am Schulstandort bekommen.
Der Bund solle für ein einheitliches Schulsystem, bundeseinheitliche Qualitätsstandards, Lehrpläne und Grundsatzkompetenzen verantwortlich sein. Hierbei dürfe es nicht zu einer „Verländerung der Schulgesetzgebung kommen.“ Es bringe nichts, dass „jedes Bundesland seine eigenen schulpolitischen Bestimmungen festlegt“, sagt Guserl. Bereits jetzt gebe es zum Beispiel verschiedene ländereigene Jugendschutzgesetze, was sich als nicht sinnvoll erweist. „Eine weitere ‚Verkomplizierung’ im Schulbereich ist daher abzulehnen.“