KFÖ: Elternkarenz muss in allen Kollektivverträgen angerechnet werden!
Künftig werden in der metallverarbeitenden Industrie 16 Monate pro Kind als Erziehungszeit bei den Biennalsprüngen berücksichtigt.
Der Abschluss der Verhandlungen im Metallbereich sollte in diesem Punkt Vorbild für die Kollektivvertragsverhandlungen aller Branchen sein, fordert Trendl. „Gerade im derzeit verhandelten Bereich Handel sind überdurchschnittlich viele Frauen beschäftigt. Hier ist der Verlauf der Kollektivvertragsverhandlungen aus familienpolitischer Sicht besonders interessant und wird von uns genau beobachtet werden“, sagt der KFÖ-Präsident.
Durch die künftige Anrechnung von Erziehungszeiten in der Metallindustrie sei die
bisherige Diskriminierung von Eltern in Karenz in zumindest einer Branche überwiegend behoben. Eltern entstehen durch die Elternkarenz oft gravierende gehaltsmäßige Nachteile, wenn es um das Vorrücken bei den Gehaltsstufen geht, macht der KFÖ-Präsident deutlich: „Um Kosten zu sparen, begründen Unternehmen die gängige Praxis, Eltern aufgrund ihrer zeitweisen Abwesenheit vom Unternehmen finanziell schlechter zu stellen, mit fehlender Erfahrung“, kritisiert Trendl.
Da mehr Frauen als Männer Elternkarenz in Anspruch nehmen, haben Experten schon lange auf die durch Entfall der Biennalsprünge entstehende - auch EU-rechtswidrige - Frauen- bzw. Mütterdiskriminierung hingewiesen. Ein Großteil der Ungleichbezahlung von Frauen und Männern ist letztlich durch die bisherige Nichtanerkennung von Erziehungszeiten im Betrieb verursacht. Die Entscheidung der Metaller, künftig Erziehungszeiten bei Biennalsprüngen zu berücksichtigen, stimmt zuversichtlich. Ich fordere alle Sozialpartner auf, sich an diesem positiven Beispiel zu orientieren und rasch die finanzielle Ungleichbehandlung von Eltern in der Arbeitswelt zu beenden“, fordert KFÖ-Präsident Trendl abschließend.