Verbot der Eizellspende: EGMR-Urteil schützt Frauen und Kinder
Demnach verstößt Österreich mit dem Verbot der Eizellspende nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Ebenso verhält es sich mit dem Verbot der Samenspende für In-vitro-Fertilisation.
Man müsse die Thematik der Eizellenspende aus der Perspektive aller Betroffenen betrachten, betont KFÖ-Präsident Trendl. „Eine Aufhebung des Verbots öffnet einer Ausbeutung von Frauen, die aus finanzieller Not und zur Sicherung ihrer Existenz ihre Gesundheit riskieren, Tür und Tor“, sagt Trendl. In den Debatten bleibt oft unerwähnt, dass die Spenderinnen gravierende gesundheitliche Risken, wie eine erhöhte Wahrscheinlichkeit an Nierenversagen, Lungenembolie oder Schlaganfällen, hervorgerufen durch die hormonelle Stimulation, in Kauf nehmen, kritisiert Trendl. „Das Urteil des EGMR trägt somit auch wesentlich zum Gesundheitsschutz und zum Schutz des menschlichen Lebens bei.“
Das EGMR-Urteil berücksichtige auch das Wohl des Kindes. Man müsse die Frage der möglichen Konsequenzen für ein Kind stellen, das durch die Eizellenspende zwei biologische Mütter hat. „Vielen Kindern, die durch Ei- oder Samenspende gezeugt werden, bleibt die Identität ihrer genetischen Eltern vorenthalten. Forschungsergebnisse zeigen, dass ein solcher Umstand zu dauerhaften Identitätsbrüchen führen kann“, betont Trendl. „Das EGMR-Urteil ist für uns ein Auftrag, uns in diesen Debatten noch mehr um das Wohl des Kindes zu kümmern“, so KFÖ-Präsident Trendl. „Unerfüllter Kinderwunsch muss stets beide Seiten berücksichtigen: Die jener Frauen, die sich einen Kinderwunsch erfüllen wollen, und die der anderen Frauen, die - aus welchen Gründen auch immer - bereit sind, Eizellen zu spenden“, sagt Trendl abschließend.