Kinderrechte: Gesellschaft muss sich stärker am Kindeswohl orientieren
Der internationale Vertrag der UN-Kinderrechtskonvention sichert jedem Kind grundlegende politische, soziale, ökonomische, kulturelle und bürgerliche Rechte zu. Er wurde bisher von 192 Staaten, darunter auch Österreich, unterzeichnet und ratifiziert.
Zentrale Kinderrechte aus der UN-Kinderrechtskonvention haben es noch nicht in die österreichische Bundesverfassung geschafft, wie die Kinderrechte auf Gesundheit, Bildung, Freizeit und Spiel, der spezifische Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeglicher Diskriminierung und Schutzvorschriften für Kinderflüchtlinge, kritisiert Trendl. Auch beim Thema Kinderarmut gelte es rasch anzusetzen, da jeder Vierte von Armut Betroffene unter 20 Jahren sei. Bei der Betrachtung von Kinder- und Jugendarmut müsse immer auch die Familie gesehen werden, da zuerst deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte in Armut geraten, weist Trendl hin. „Nicht zuletzt deshalb fordert der Katholische Familienverband schon seit Jahren die Einführung eines steuerfreien Existenzminimums für Familienmitglieder und die jährliche Valorisierung der Familienleistungen, analog zu den Pensionen.“
Erfreut zeigt sich KFÖ-Präsident Trendl darüber, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) seit zwei Tagen ein Individualbeschwerdeverfahren für Kinder möglich macht. Damit können Kinder und Jugendliche bei Verletzungen ihrer Rechte an den Ausschuss für Rechte des Kindes der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf wenden. „Kinderrechte, die lediglich auf dem Papier bestehen, sind für die Betroffenen wenig hilfreich. Mit diesem Verfahren können sich Kinder und Jugendliche nun gegen Rechtsverletzungen wehren“, sagt KFÖ-Präsident Trendl und fordert ein generelles Umdenken im Umgang mit Kindern und Jugendlichen. „Wäre alles in Ordnung und das Kindeswohl zentraler Bestandteil unseres Handelns und unserer Gesetzgebung, dann müssten wir nicht lange über einzelne Problemfelder bei der Realisierung von Kinderrechten sprechen. Dann wäre auch die Möglichkeit der Individualbeschwerde überflüssig“, so Trendl.