37% Wertverlust bei Familienbeihilfe: Ungerechtigkeiten beseitigen, Familienpolitik professionalisieren!
„Tatsächlich schaffen wir es in der im Frühjahr veröffentlichten OECD-Studie „Doing Better for Families“, in der sämtliche öffentliche Gelder für Familien, also Geldleistungen, Dienstleistungen und Steuern zusammengezählt werden, nicht einmal unter die Top 10. Wir belegen in dieser Statistik lediglich den 16. Platz“, räumte Trendl mit einem Mythos auf. Nach den massiven Kürzungen bei den Familiengeldern im Herbst 2010 sei zu erwarten, dass sich dieses Ranking zu Ungunsten der Familien noch weiter verschlechtern werde, so Trendl.
37 % Wertverlust bei Familienbeihilfe
„Eine dieser Ungerechtigkeiten, die es rasch zu beseitigen gilt, findet sich bei der fehlenden Valorisierung der Familienbeihilfe“, sagt KF-Präsident Trendl. „Die Familienbeihilfe wurde in 20 Jahren um 11 Euro erhöht. Das bedeutet einen Wertverlust von 37 Prozent!“ Trendl weist darauf hin, dass „der Ausgleichszulagenrichtsatz, die „Mindestpension“ im selben Zeitraum nahezu verdoppelt wurde.“ Um diese grobe Ungerechtigkeit zu entschärfen, fordert er als Sofortmaßnahme und 1. Schritt eine Erhöhung der Familienbeihilfe um 10%. „1990 konnte man sich für die monatliche Familienbeihilfe 66,5 kg Brot kaufen; heute, 21 Jahre später, bekommt man dafür nur mehr 37,6 kg Brot“, rechnet Trendl vor.
Klage beim Verfassungsgerichtshof
Die Familienbeihilfe wird für Studierende seit 1.Juli 2011 grundsätzlich nur mehr bis zum 24.Geburtstag statt wie zuvor bis zum 26.Geburtstag ausgezahlt. In diesem Zusammenhang kündigt der KFÖ-Präsident an, dass der Katholische Familienverband eine Individualbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) prüft. „Wir halten die Reduktion verfassungsrechtlich für problematisch, da Eltern solange unterhaltspflichtig sind, solange sich ihre Kinder in Ausbildung befinden“, begründet KFÖ-Präsident Trendl die geplante Beschwerde. Zudem verwies er darauf, dass es laut VfGH einen teilweisen Ausgleich für Kinderkosten geben müsse. Dieser sieht vor, dass die Hälfte des Lebensbedarfs bis zum Ende der Unterhaltspflicht durch Transferleistungen und/oder Steuerbegünstigungen ausgeglichen wird. „Das stellen wir massiv in Frage, wenn die allgemeine Familienbeihilfe in 20 Jahren nur um 11,5 Prozent erhöht wurde bzw. für zwei Jahrgänge ganz entfälltt“, kritisierte Trendl.
Mehr Solidarität, professionellere Familienpolitik
KFÖ-Vizepräsidentin Mag. Irene Kernthaler-Moser forderte, eine professionelle Familienpolitik zu betreiben, die auf die Bedürfnisse der einzelnen Generationen und Geschlechter ausreichend Rücksicht nehme. Das bedeute auch, dass die Politik dazu beitragen müsse, dass einzelne Gruppen nicht gegeneinander ausgespielt werden. „Auf der einen Seite stehen die berufstätigen Mütter, auf der anderen die Vollzeitmütter. Die einen müssen sich den Vorwurf, eine Rabenmutter zu sein, gefallen lassen, die anderen werden abwertend als „Heimchen am Herd“ belächelt“, sagte Kernthaler-Moser. Eine Professionalisierung in der Familienpolitik würde bedeuten, nicht nur Klientelpolitik für ein bestimmtes Familienmodell zu machen, sondern die Pluralität der Gesellschaft hinsichtlich der Vielzahl an gelebten Familienformen anzuerkennen und entsprechende Unterstützung anzubieten, so Kernthaler-Moser.