Einigung zu Lasten der Familien
Bei der Metallindustrie werden für jedes Kind bis zu 16 Monate als Berufszeit anerkannt und damit für Biennalsprünge angerechnet.
Gehaltssprünge aufgrund von zeitlicher Zugehörigkeit – also „Biennalsprünge“ - sind keine Leistungsprämien, sondern werden ausschließlich aufgrund der Dauer der Betriebszugehörigkeit – ungeachtet jeglicher Leistung – bezahlt. Mit der minimalen Anrechnung im Handelskollektivvertrag werden, so der Präsident des Katholischen Familienverbandes, „Eltern mit kleinen Kindern gegenüber ihren Kollegen und Kolleginnen weiterhin diskriminiert. Da es überwiegend die Frauen sind, die die Kinder in der ersten Zeiten betreuen, handelt es sich trotz der Verbesserungen nicht nur um eine mittelbare, sondern auch um eine ausdrückliche Eltern- und Frauendiskriminierung.“
Trendl weist darauf hin, dass ein Großteil der Ungleichbezahlung von Frauen und Männern letztlich durch die bisherige Nichtanerkennung von Erziehungszeiten im Betrieb verursacht wird und nimmt die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter im Handel in die Pflicht. „Wenn wir künftig den Einkommensunterschied zwischen Männer und Frauen kritisieren, haben es zu einem Gutteil die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter im Handel verabsäumt, ihren Beitrag dazu zu leisten. Dabei wird von Experten regelmäßig die fehlende Anrechnung der Kindererziehungszeiten für die Biennalsprünge als europarechtswidrig bezeichnet.
„Besonders übel ist, dass diese Anrechnung nur für das erste Kind gilt“, so Trendl. „Die vielen Eltern, die bereits ein Kind haben, könnten nie mehr von dieser Gleichstellung profitieren.“ Der Präsident des Familienverbandes hofft daher auf Verbesserungen im nächsten Jahr.