Kinderbetreuungsgeld: Väterbeteiligung bei Langzeit-Variante am höchsten
Von den 141.839 Personen, die im November 2011 Kinderbetreuungsgeld bezogen haben, wählten 93.969 Personen die Langvariante. „Auffallend ist zudem, dass sich 52 Prozent der Väter, die Kinderbetreuungsgeld beziehen, in der Langzeitvariante befinden“, sagt KFÖ-Präsident Dr. Alfred Trendl. „Wird diese Variante nun abgeschafft, können wir davon ausgehen, dass die Bedürfnisse der Eltern ignoriert werden und die Väterbeteiligung drastisch sinkt.“
3.254 Väter haben im November 2011 Kinderbetreuungsgeld in der Langvariante bezogen. Das sind doppelt so viele Väter wie in der Variante 20+4 Monate (1.560 Väter) und fünf Mal so viel wie beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld (653 Väter). „Dass nun gerade die Frauenministerin, der die Väterbeteiligung am Herzen liegt, diese Variante abschaffen will, ist für mich ein Widerspruch und absolut nicht nachvollziehbar“, sagt Trendl. „Für mich ist die Wahlfreiheit das oberste Prinzip. Ich maße mir nicht an, den Eltern zu sagen, für welche der Varianten sie sich entscheiden sollen.“
Wahlfreiheit weiterhin ermöglichen
Die Eltern müssen sich gemeinsam bei der Antragstellung für eine der insgesamt fünf möglichen Bezugsvarianten entscheiden. Diese Entscheidung ist verbindlich und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Unabhängig von der gewählten Variante können sich die Eltern beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes zwei Mal abwechseln. Somit können sich maximal drei Blöcke ergeben, wobei ein Block mindestens zwei Monate dauern muss.