10 Jahre Kinderbetreuungsgeld: "Ein familienpolitischer Meilenstein!"
Während bei der Einführung diese Maßnahme noch politisch umkämpft war, stehen nun alle Parteien hinter dieser Familienleistung. Davor erhielten ausschließlich Dienstnehmer diese Geldleistung.
Das mit 1. Jänner 2002 eingeführte Kinderbetreuungsgeld (KBG) löste das bis dahin geltende Karenzgeld ab und brachte folgende wesentliche Neuerungen:
- Größerer Bezieherkreis:
Der Anspruch besteht aufgrund der Betreuungsleistung; ob die Eltern vorher erwerbstätig waren oder nicht, ist irrelevant. Damit erhalten auch - im Gegensatz zum früheren Karenzgeld - Schülerinnen, Studentinnen, Selbständige, Bäuerinnen, Hausfrauen, geringfügig Beschäftigte und freie Dienstnehmerinnen Kinderbetreuungsgeld. Ein leichteres "Ja zum Kind" ist daher auch Eltern möglich, die in sozial schwierigen Situationen leben.
- Größere Wahlfreiheit:
Eltern können sich entscheiden, ob sie das KBG zur Abgeltung ihrer eigenen Betreuungsleistungen oder für außerhäusliche Betreuung verwenden.
- Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf:
Während des Karenzgeld-Bezuges galt de facto ein Arbeitsverbot, es durfte nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazu verdient werden. KBG-BezieherInnen können etwa Euro 1.300 brutto pro Monat verdienen.
- Pensionsbegründende Kindererziehungszeiten:
Erstmals sind Kindererziehungszeiten pensionsbegründend: Mit 1.1.2002 wurden die ersten 18 Monate nach der Geburt als echte Beitragszeiten für den Pensionsanspruch angerechnet. Seit 2005 werden vier Jahre pensionsbegründend angerechnet. (Überschneidende Zeiten werden nicht doppelt gerechnet). Höhe der Pensionsbemessungsgrundlage ab 2012: 1.570, 35 Euro pro Monat. Wird innerhalb dieser ersten vier Jahre erwerbsmäßig gearbeitet, erhöhen diese Beiträge die Pensionsbemessungsgrundlage.
- Längere Bezugsdauer:
Konnte das Karenzgeld für eine maximale Dauer von 24 Monaten bezogen werden, so sind es für einen Elternteil beim KBG-Geld 30 Monate. Erfüllt auch der zweite Elternteil die Voraussetzungen für den Bezug von KBG, so können weitere 6 Monate KBG, also bis zum 3. Geburtstag des Kindes, bezogen werden (Langvariante).
- Krankenversicherung:
Mit dem Bezug des KBG ist auch eine Krankenversicherung verbunden.
- Verringerung von Familienarmut:
Wesentliche Begründung für die Einführung war auch die Überzeugung, eine Maßnahme gegen Familienarmut zu setzen.
- Sicherheit für Eltern in sozial schwierigen Situationen:
Das KBG bedeutet - gemeinsam mit der Familienbeihilfe - für Eltern ohne oder mit nur niedrigem Einkommen, sich leichter für ihr Kind entscheiden zu können.
Aus zwei Systemen auswählen
Heute, 10 Jahre nach der Einführung, stehen beim Kinderbetreuungsgeld (KBG) zwei Systeme zur Auswahl: das pauschale Kinderbetreuungsgeld in den Varianten 30+6 Monate, 20+4 Monate, 15+3 Monate und 12+2 Monate. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld kann für 12+2 Monate bezogen werden und ist für jene Eltern gedacht, die über ein höheres Einkommen verfügen und sich nur kurz aus dem Berufsleben zurückziehen möchten. Dafür kann hier bis zu Euro 2.000,-- pro Monat bezogen werden. Die Wahl der Variante ist bei der erstmaligen Antragstellung gemeinsam von Vater und Mutter zu treffen.
Bedürfnisse der Eltern respektieren
Im November 2011 bezogen 141.839 Personen Kinderbetreuungsgeld, zwei Drittel davon entschieden sich für die Langvariante 30+6 Monate. "Auffallend ist, dass mehr als die Hälfte der Väter die Langvariante bevorzugt", sagt KFÖ-Präsident Dr. Alfred Trendl. Insgesamt 3.254 Väter haben im November 2011 Kinderbetreuungsgeld in der Langvariante bezogen. Das sind doppelt so viele Väter wie in der Variante 20+4 Monate (1.560 Väter) und fünf Mal so viel wie beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld (653 Väter). "Die verschiedenen möglichen Varianten beim Kinderbetreuungsgeld respektieren die unterschiedlichen Bedürfnisse der Eltern am besten. Mich freut es, dass die Väterbeteiligung weiter steigt", sagt Trendl.
Veränderungsbedarf
Das 10-Jahr-Jubiläum des Kinderbetreuungsgeldes müsse auch Anlass sein, um notwendige Reformen zu thematisieren, betont KFÖ-Präsident Trendl. So sei in den letzten Jahren das Kinderbetreuungsgeld genauso wenig wie die Familienbeihilfe valorisiert worden. "Beim Kinderbetreuungsgeld beträgt der Wertverlust daher bereits 23 Prozent", macht KFÖ-Präsident Trendl aufmerksam und fordert, diese Ungerechtigkeit bei den Familienleistungen umgehend zu beseitigen. Dringenden Reformbedarf gebe es laut Trendl auch bei der Berechnung der Zuverdienstgrenze. "Diese wurde vor allem aus budgetären Gründen eingeführt und sollte zumindest bei den pauschalen Varianten auch
wieder abgeschafft werden". Obwohl die Mitarbeiter der Länder KBG beziehen, zahlen die Länder nichts in den Familienlastenausgleichsfonds ein, aus dem unter anderem das KBG finanziert wird. "Es ist nur gerecht, wenn die Bundesländer den anteiligen Beitrag in den FLAF einzahlen", fordert Trendl abschließend.