Kinderrechte in die Verfassung: Erster Schritt in die richtige Richtung, aber vieles muss noch verbessert werden
So fehlt dem KFÖ in der jetzigen Initiative die Gewährleistung der materiellen Absicherung von Kindern. Der Präsident der größten familienpolitischen Organisation wendet zudem ein, dass eine Festschreibung auf das Recht auf Gesundheit und Bildung von Kindern ebenso fehlt wie besondere Schutzvorschriften für Kinderflüchtlinge.
Der Katholische Familienverband erwartet sich mit der Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung, dass Gesetze, Erlässe und Verordnungen künftig auf Kinderverträglichkeit und auch auf Familienverträglichkeit geprüft werden. Der KFÖ versichert, auch künftig die Umsetzung der Kinderrechte einzumahnen. Man werde außerdem in absehbarer Zeit evaluieren, ob der heutige Beschluss positive praktische Auswirkungen auf die Lebenswelt der Kinder gebracht hat.
Bestmögliche Rahmenbedingungen für Kinder schaffen
Allzu oft orientiere sich die Politik in erster Linie an den Bedürfnissen der Erwachsenen, auch wenn das Wort „Kindeswohl“ in der Politik gerne verwendet wird, so KFÖ-Vizepräsident HR Dkfm. Werner Höffinger. Höffinger weiter: „Kindeswohl darf nicht nur eine ‚vorrangige Erwägung’ sein, sondern muss in der Praxis gelebte Richtschnur und praktizierter Orientierungsrahmen für zukunftsorientiertes Handeln im Interesse unserer Kinder sein.“ Ziel von Familienpolitik und Rechtsstaat müsse es sein, bestmögliche Rahmenbedingungen für Kinder und Familien in mehrfacher Hinsicht zu schaffen: materiell, ideell und rechtlich.