KFÖ appelliert eindringlich an Bundesregierung, Kinderbetreuungsgeld nicht rückzufordern
Viele Familien haben sich vor Jahren darauf verlassen, dass Haupt eine korrekte Weisung erteilt hat und haben um das Kinderbetreuungsgeld angesucht, obwohl sie vielleicht über der Zuverdienstgrenze lagen. Die Familien haben auf das Ministerwort vertraut, denn Vertrauen und Kontinuität sind das, was Familien von der Politik am meisten einfordern.
Im Sinne des Vertrauensgrundsatzes appelliert daher Mag. Irene Kernthaler-Moser, Vizepräsidentin des Katholischen Familienverbandes Österreichs (KFÖ), an Familienminister Reinhold Mitterlehner und an Vizekanzler Michael Spindelegger, der ja „Familienpolitik zur Chefsache“ erklärt hat, die Rückzahlungsforderungen fallen zu lassen. „Der Katholische Familienverband hat sich immer gegen die Zuverdienstgrenze ausgesprochen, mittlerweile wurde das Gesetz auch teilweise repariert. Für jene Altfälle, die bereits mehrere Jahre zurückliegen, ist Nachsicht vor Recht gefragt, damit diese Familien nicht in grobe finanzielle Bedrängnis kommen“, so Kernthaler-Moser. Die Zuverdienstgrenze sei schwer nachvollziehbar und schwer berechenbar bzw. veraltet. Schon bei geringfügiger Überschreitung wird diese voll zum Tragen, weil es keine Einschleifregelung gibt. Durch die Möglichkeit im österreichischen Steuerrecht, den Jahresausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) auch erst nach einigen Jahren durchzuführen, sei das System der Zuverdienstgrenze automatisch dazu verurteilt, erst nach Jahren wirksam zu werden, weil es eben Jahre dauern kann, bis die Einkommenssituation eines konkreten Jahres klar ist und korrekt berechnet werden konnte. Solche in die Vergangenheit gerichtete finanzielle Ahndungen sollten der Vergangenheit angehören.
Auch Sissi Potzinger, Vorsitzende des Katholischen Familienverbandes Steiermark, kritisiert diese „unverständliche Härte“, welche mittels einer Generalamnestie entschärft werden müsse. Der steirischen Diözesanvorsitzenden wurden viele Fälle herangetragen. Hier zwei konkrete Fallbeispiele:
Fall 1:
Im Vertrauen, dass die Zuverdienstgrenze nicht überprüft wird, hat Frau A. die Chance angenommen, etwas dazuzuverdienen. Sie hatte die Möglichkeit wieder voll einzusteigen – oder gar nicht. Da die alleinerziehende Mutter das Geld benötigte, entschied sie sich für erstere Variante. Jetzt bekam sie von der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse den Bescheid, das Kinderbetreuungsgeld, das sie im Jahr 2007 bekam, zur Gänze in der Höhe von Euro 5.303,45 rückzuzahlen.
Fall 2:
Familie B erhielt kürzlich ebenfalls einen Bescheid von der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse, das Kinderbetreuungsgeld für 2006 in der Höhe von Euro 5.303,45 rückzuerstatten. Die Familie reduzierte damals die Erwerbsarbeit partnerschaftlich auf Teilzeit, um ohne Fremdbetreuung auszukommen. Dabei überstieg das Einkommen die Zuverdienstgrenze. Potzinger: „Der Irrsinn ist ja: Hätten sich die Eltern nicht für das partnerschaftliche Modell der Aufteilung entschieden, sondern für die Variante, dass ein Partner zuhause bleibt und der andere weiter berufstätig ist, hätte es keine Probleme gegeben!“