Katholischer Familienverband lehnt Gesetzesentwurf zur „Modularen Oberstufe“ ab
„Wir finden es zwar positiv, dass Fördermöglichkeiten für schwache Schüler vorgesehen werden, bemängeln aber das Fehlen eines expliziten Angebots für besonders Begabte.“ Der KFÖ sei verwundert, dass lediglich die Möglichkeit besteht, einzelne Gegenstände mittels Semesterprüfungen vorzuziehen. Ein früherer Schulabschluss werde damit kaum einfacher – obwohl ursprünglich vorgesehen. „Wenn jedes Kind gleich viel wert sein soll, sind Fördermöglichkeiten für Begabte gleichrangig wichtig wie jene für schwache Schüler“, so Kernthaler-Moser.
Was den integrativen Unterricht von Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf betrifft, kommen für Österreichs größte familienpolitische Organisation weiterhin nur speziell dafür ausgebildete Lehrkräfte in Frage: „Die im momentanen Entwurf vorgesehene Möglichkeit, in einzelnen Unterrichtsgegenständen dafür nicht speziell geschulte Pädagogen einzusetzen, lehnen wir daher strikt ab“, betont Kernthaler-Moser.
Präzisierungen notwendig
Laut Mag. Elisabeth Rosenberger, Bildungsreferentin des KFÖ, seien weitere Präzisierungen dringend nötig: „Die Einführung von Lernbegleitern erscheint äußerst diskussionswürdig, zumal sowohl der Begriff als auch dessen Funktion viele Fragen offen lassen. Wer bestimmt, ob ein Lernbegleiter notwendig ist? Wie werden die umfangreichen Aufgaben eines Lernbegleiters sichergestellt und woher kommen die notwendigen Ressourcen? Ebenso unklar ist die Regelung der Wiederholung von Modulen, die nicht geschafft wurden.“
Der KFÖ erwartet sich von Unterrichtsministerin Claudia Schmied, den vorliegenden Gesetzesentwurf zu überarbeiten: „Und zwar im Interesse aller Schulpartner (Schüler/innen, Eltern, Lehrer/innen), da dieser Entwurf in vielerlei Hinsicht zu unpräzise ist.“ Weiters fordert der Katholische Familienverband, die geplante Form der Modularen Oberstufe erst als Schulversuch zu starten, der einer anschließenden Evaluierung unterzogen wird. Dessen Ergebnis sollte dann als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden, denn: „Kinder sind schließlich keine Versuchskaninchen“, schließt die KFÖ-Bildungsexpertin Rosenberger.