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Familienförderung: Frauenministerin agiert mit falschen Zahlen

 

Der Familienverband weist darauf hin, dass Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag als Negativsteuer ausbezahlt werden. Dass zwei Drittel der 1,8 Millionen Kinder von den Familienleistungen nichts haben, weil ihre Eltern keine Steuer zahlen, stimmt daher nicht.

 

Wien, 25. Juni 2012. „Die Aussage von Familienministerin Gabriele Heinisch-Hosek, dass zwei Drittel der 1,8 Millionen Kindern von den Familienleistungen nichts haben, weil ihre Eltern zuwenig verdienen, ist schlichtweg falsch“, sagt Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbandes.

Der Steuerberater weist darauf hin, dass der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag als Negativsteuer ausbezahlt werden. Diese Absetzbeträge können auf Antrag geltend gemacht werden, wenn kein oder nur ein geringes Einkommen bezogen wird. „Wenn die Frauenministerin bei der Präsentation ihres neuen Familienförderungsmodells von Finanzstaatssekretär Andreas Schieder flankiert wird, hätte ich mehr Sachlichkeit erwartet“, so Trendl.

 

„Es ist höchst unseriös, mit dem Argument ‚mehr Fairness und Klarheit’ die Familienbeihilfe zu vereinheitlichen und die steuerliche Berücksichtigung der Kinderkosten wie Kinderabsetzbetrag oder Kinderfreibetrag streichen zu wollen. Der Katholische Familienverband lehnt die Vorschläge von Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek und Finanzstaatssekretär Andreas Schieder, eine höhere, einheitliche Familienbeihilfe auszuzahlen und dafür alle steuerlichen Absetz- und Freibeträge streichen zu wollen, entschieden ab.

 

„Jedes Kind ist ideell gleich viel wert, aber der finanzielle Aufwand ist nicht für alle Kinder gleich hoch und nicht alle Eltern zahlen Steuern“, sagt Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbandes. „Steuergerechtigkeit sehe ich bei dem Modell gar keine. Bei einer verfassungskonformen Familienförderung muss es auch darum gehen, dass steuerpflichtige Eltern entlastet werden.“ Trendl verweist auf den Verfassungsgerichtshof, der in mehrfachen Judikaten festgelegt hat, dass zumindest „der halbe Unterhalt steuerfrei bleiben muss.“

 

 „Es ist nicht verboten, über eine Vereinfachung der Familienförderung nachzudenken. Aber Vereinfachung darf nicht bedeuten, dass Familienförderung zu einem Einheitsbrei wird, der das Alter der Kinder, die Größe der Familie und die steuerliche Leistungsfähigkeit der Eltern unberücksichtigt lässt“, argumentiert Trendl. Das derzeitige Familienförderungssystem mit der Kombination aus Sach- Geld- und Steuerleistungen ist für den Präsidenten des Katholischen Familienverbandes ein gangbarer Weg, Wahlfreiheit zu sichern und auf die Bedürfnisse und Ansprüche der Familien einzugehen. „Die Einheitsfamilie gibt es nicht!“

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