Lösung für nicht abgeholtes Familiengeld: Automatische Zuerkennung anstatt Antragsprinzip
Über die Familienbeihilfe und über die Steuerdaten hat das Finanzministerium alle Informationen. Eine gesonderte Antragspflicht ist in Wirklichkeit überflüssig.“ Trendl weist darauf hin, dass mit dieser Maßnahme alle berechtigten Eltern den Kinderfreibetrag erhalten und sich der bürokratische Aufwand sowohl bei den Familien als auch beim Finanzamt verringern würde. „Diese Entbürokratisierung wäre ein Ausdruck von Bürgernähe, Verwaltungsvereinfachung und Familienfreundlichkeit.“ Beispiel gebend könnten etwa der Arbeitnehmerabsetzbetrag und der Pensionistenabsetzbetrag sein, so KFÖ-Präsident Trendl.
Der Kinderfreibetrag wurde 2009 eingeführt und muss über die Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Arbeitnehmerveranlagungen können fünf Jahre rückwirkend einbebracht werden. Damit kann der Kinderfreibetrag für das Jahr 2009 noch bis 2014 beantragt werden. „Jene Gelder, die dann nicht in Anspruch genommen wurden, müssen in die längst überfällige Valorisierung von Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld investiert werden“, verlangt Trendl.
Gleichzeitig fordert der Präsident des Katholischen Familienverbandes eine altersgemäße Gestaltung des Kinderfreibetrages: „Bei kleinen Kindern dürfte die VfGH-Vorgabe, dass zumindest der halbe Unterhalt steuerfrei sein muss, mittels Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag und Kinderfreibetrag erfüllt sein. Dass dies auch bei Kindern über 15 Jahren gilt, bezweifeln namhafte Experten“, so Trendl. Da die Ausgaben für ältere Kinder höher sind als bei jüngeren Kindern und auch die Steuerleistung der Eltern erfahrungsgemäß höher ist, gehen sie davon aus, dass hier die Steuerfreistellung des halben Unterhalts nicht mehr gewährleistet ist.