Familienbeihilfe neu: Ein Antrag weniger für Mehrkindfamilien
„Vereinfachung und Transparenz ist positiv, sie darf aber in keinem einzigen Fall zu einem Verlust führen“, ob es aber der teils in den Medien bejubelte große Geldsegen für die Familien wird, bezweifelt Trendl. „Für Familien die Steuern zahlen, ist die Familienbeihilfe keine Förderung, sondern die Ausgleichszahlung von zuviel bezahlter Steuer.“ Trotz aller Vereinfachungen bleibt die Wertanpassung der Familienleistungen als erster Reformschritt: Welchen Wert Familien für die Gesellschaft haben, zeigt sich auch daran, ob Familienleistungen der Inflationsrate angepasst werden. Dies ist derzeit nicht der Fall!
Für den Familienverbandspräsidenten hat das Konzept auf jeden Fall zwei Pluspunkte: Dass der Zuschlag zur Familienbeihilfe für behinderte Kinder um 11,70 pro Monat auf 150 Euro erhöht werden soll, ist ein „wichtiges und notwendiges Signal an jene Eltern, die sich liebevoll um ihre behinderten Kinder kümmern.“ Der zweite Pluspunkt betrifft Familien mit drei und mehr Kindern: Künftig soll der Mehrkindzuschlag von 20 Euro/Monat/Kind in die Familienbeihilfe integriert werden und damit an alle Mehrkindfamilien automatisch ausbezahlt werden. Der Mehrkindzuschlag, der dann gebührt, wenn für mindestens drei Kinder Familienbeihilfe bezogen wird, muss derzeit über die Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden. „Mit dem Wegfall dieses bürokratischen Schrittes ist sichergestellt, dass dieser Zuschlag auch wirklich bei allen Mehrkindfamilien ankommt“, sagt Trendl und weist darauf hin, dass eine Vereinfachung nicht zwingend mehr Geld bedeuten muss. „Egal, wie das Ergebnis von Reformen und Vereinfachungen aussieht, das enorme Engagement der Eltern von Mehrkindfamilien muss gesamtgesellschaftlich mehr gewürdigt werden.“
Das Geld für den Kinderabsetzbetrag – insgesamt etwa 1,3 Milliarden Euro/Jahr – kommt aus dem allgemeinen Steuertopf. Dass der derzeit schon gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlte Kinderabsetzbetrag nun in die Familienbeihilfe integriert werden soll, macht für Trendl Sinn. Für den Präsidenten des Familienverbandes gibt es dafür aber eine Bedingung: „Diese 1,3 Milliarden Euro müssen vom Finanzministerium als Ausgleichszahlung an den Familienlastenausgleichsfonds geleistet werden.“ Der wesentliche Unterschied zu anderen Konzepten ist, dass steuerzahlende Eltern weiterhin ihre Unterhaltsverpflichtungen auch steuerlich geltend machen können.