KFÖ: Angemessene steuerliche Berücksichtigung von Familien ist Gebot der Stunde
Derzeit werden Unterhaltspflichten, die Eltern für ihre Kinder haben, steuerlich lediglich beim Kinderfreibetrag und bei der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten berücksichtigt. „Familie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es braucht bei der steuerlichen Berücksichtigung von Familien parteiübergreifenden Konsens“, fordert Trendl.
Existenzrecht vor Steuerpflicht
„Für den parteiunabhängigen Katholischen Familienverband gilt 'Existenzrecht vor Steuerpflicht', sagt KFÖ-Präsident Trendl. „Das Steuersystem muss mit einer deutlichen Familienkomponente versehen und pro Familienmitglied ein bestimmter Betrag steuerfrei gestellt werden.“ Bei staatlichen Unterstützungen wie Sozialhilfe, Notstandshilfe, Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld, Schülerbeihilfe oder Studienbeihilfe werde auch gefragt, wie viele Personen von welchem Einkommen leben müssen. Gehe es jedoch um die Berechnung der Steuer, sei es nahezu irrelevant, wie viele Personen von welchem Einkommen leben müssen. Hier bestehe unter Beibehaltung der Individualbesteuerung dringender Änderungsbedarf, so Trendl.
Bei Familienleistungen nur auf dem 16. Platz
In der Diskussion um die steuerliche Entlastung von Familien muss mit Mythen über die Familienförderungen aufgeräumt werden. „Die Behauptung, dass Österreich bei den Familienleistungen europaweit im Spitzenfeld liegt, stimmt so nicht“, stellt der KFÖ-Präsident klar. „Laut der OECD-Studie „Doing Better for Families“, in der sämtliche öffentliche Gelder für Familien, also Geldleistungen, Dienstleistungen und Steuern zusammengezählt werden, belegen wir nur den 16. Platz. Von einem Spitzenplatz sind wir also weit entfernt.“ Nach den massiven Kürzungen bei den Familiengeldern im Herbst 2010 sei zu erwarten, dass sich dieses Ranking zu Ungunsten der Familien noch weiter verschlechtern werde. Umso mehr sei die von Finanzministerin Fekter geplante Steuerreform, die auch die Unterhaltspflichten von Eltern stärker berücksichtige, längst überfällig, so Trendl abschließend.
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Mag. Elisabeth Grabner
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