Pfarrgemeinderatswahl 2012: Eltern sollen vom Kinderstimmrecht Gebrauch machen
„Bei keinen anderen Wahlen haben Kinder ein Stimmrecht, weder auf Gemeinde-, noch auf Landes- oder Bundesebene ist diese Art von Beteiligung möglich“, sagt Trendl und unterstreicht die Vorbildwirkung der Pfarrgemeinderatswahlen für die Politik. Das Kinderstimmrecht, das es in einigen Diözesen gibt, ermöglicht den Eltern in Vertretung ihrer noch nicht wahlberechtigten Kinder abzustimmen.
Trendl erinnert daran, dass es die Pfarrgemeinderats-Ordnung ermöglicht, im Pfarrgemeinderat einen Fachausschuss „Ehe und Familie“ zu bilden oder einen Familienreferenten zu bestimmen. „Wenn die Pfarrgemeinde ein Ort sein soll, wo sich Familien mit kleinen und großen Kindern wohl fühlen können; ein Ort, wo Fragen und Probleme zu Partnerschaft, Erziehung, Glaube und Moral zur Diskussion zugelassen werden, ist das Engagement jeder Katholikin und jedes Katholiken wichtig und notwendig“, so der Präsident des Katholischen Familienverbandes. „Nutzen wir die Chance und gestalten wir mit!“
Wer sich für Familien in der Pfarre einsetzen möchte, der findet zahlreiche Möglichkeiten vor: Engagement bei der Ehe- und Beziehungsbegleitung und Elternbildung, bei der Gestaltung von Gottesdiensten und Feiern und bei der Motivation von Eltern zur Mitwirkung am Schulgeschehen. „Die Pfarre kann auch Ausgangspunkt für gesellschaftspolitisches Engagement in der Gemeinde bzw. im Bezirk zum Wohle der Familien sein, etwa wenn es um Kindergärten und Kinderspielplätze geht oder um Information und Bewusstseinsbildung in familienpolitischen Fragen und Mitwirkung bei familienpolitischen Aktionen“, so Alfred Trendl und meint: „Gut, dass es die Pfarre gibt!“