Künstliche Befruchtung: Lockerung des Gesetzes widerspricht dem Kindeswohl
„So verständlich und nachvollziehbar der Kinderwunsch von alleinstehenden Personen und gleichgeschlechtlichen Paaren auch ist, Kinder dürfen nicht verzweckt und deren Perspektive in der Fortpflanzungsmedizin ausgeklammert werden. Der eigene Fortpflanzungswunsch darf nicht im Vordergrund stehen.“ Das derzeit geltende Fortpflanzungsmedizingesetz erlaubt In-vitro-Fertilisation nur für heterosexuelle Paare. In einer aktuellen Stellungnahme hat sich die Bioethikkommission des Bundeskanzleramtes mehrheitlich (19 von 25 Mitgliedern) für eine Ausweitung der In-vitro-Fertilisation auf alleinstehende Personen und gleichgeschlechtliche Paare ausgesprochen.
Väter ergänzen das mütterliche Modell
Der Katholische Familienverband lehnt – so wie sechs Mitglieder der Bioethikkommission – künstliche Befruchtung für Alleinstehende und homosexuelle Paare ab, weil er das in der UN-Kinderrechtskonvention verankerte Recht des Kindes auf beide Eltern über den Fortpflanzungswunsch stellt. Die Kinderrechtskonvention gibt dem Kind das Recht, „soweit möglich seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden.“ (KRK Art. 7, Abs. 1). Weiters geht diese Konvention davon aus, dass „beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind“ (KRK Art.18, Abs. 1). Studien würden immer wieder zeigen, welche bedeutsame Rolle den Vätern bei der Erziehung und Entwicklung ihrer Kinder zukommt, sagt Trendl. „Väter unterstützen ihre Kinder sowohl bei der körperlichen, als auch bei der psychischen Entwicklung. Sie ergänzen durch ihre besondere Beziehung zum Kind das mütterliche Modell und verhelfen ihren Kindern dadurch zu einem reichhaltigen Menschenbild“, so Trendl. Für jeden Menschen sei es zudem zentral, beide biologischen Eltern zu kennen. Familientherapeutische Erfahrungen würden zeigen, dass es eine lebenslange Last bedeute, wenn einem diese Möglichkeit verwehrt bleibt, weist Trendl hin. „Dem Fortpflanzungswillen eines Paares oder einer Einzelperson muss immer auch der Aspekt des Kindeswohles gegenübergestellt werden“, so der Präsident des Katholischen Familienverbandes.