Familienverband: Neues Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz ist eine wichtige Grundlage zum Schutz der Jüngsten
„Nationale Mindeststandards in der Kinder- und Jugendhilfe leisten einen wichtigen Beitrag, um deren konsequente Überprüfung und Weiterentwicklung sicherzustellen. Der durch das Gesetz angestrebte Schutz der Kinder und Jugendlichen muss schließlich unabhängig vom Ort, an dem diese leben, gelten.“ Der entsprechende Gesetzestext zur Reform des neuen Bundes- Kinder- und Jugendhilfegesetzes soll am 19. Februar 2013 in den Ministerrat eingebracht werden.
Insbesondere das beschlossene neue Vier-Augen-Prinzip in der Gefährdungs- und Hilfeplanung sei begrüßenswert und eine langjährige Forderung des Familienverbandes, betont Trendl. „Sehr komplexe und strittige Situationen und Entscheidungen erfordern die kompetente Beurteilung von mehr als einer fachkundigen Person. Zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen in Fällen von Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung ist daher jeder Cent, der in diese Maßnahme investiert wird, mehr als sinnvoll“, betont Trendl. Laut Gesetzesentwurf beteiligt sich der Bund 2013 und 2014 mit jeweils 3,9 Millionen Euro (insgesamt 7,8 Millionen Euro) an den Mehrkosten der Länder, die insbesondere durch die Einführung des Vier-Augen-Prinzips entstehen. In den Folgejahren finden diese Mehraufwendungen in der Höhe der Zweckzuschüsse (also mit 3,9 Millionen Euro jährlich) in der nächsten Finanzausgleichsperiode Berücksichtigung.
Die Reform des Bundes- Kinder- und Jugendhilfegesetzes sieht - neben der Festlegung von Qualitätsstandards für sozialpädagogische Einrichtungen - eine verpflichtende, berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung sowie Supervision vor. „Nur entsprechend geschulte und sensibilisierte Fachkräfte können ihrer Verantwortung gegenüber den Schwächsten und daher besonders Schützenswerten in unserer Gesellschaft nachkommen“, so KFÖ-Präsident Trendl. Er erhoffe sich durch diese verpflichtende Maßnahme viel an positiver Entwicklung im Bereich der Prävention.