Familienverband: Kindererziehungszeiten anrechnen, Wahlfreiheit auch beim Papamonat!
Denn schließlich sei diese Nicht-Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei den Biennalsprüngen mit einer der wesentlichen Gründe, warum vor allem Frauen bei den Löhnen lebenslang schlechter als Männer gestellt sind und auch Nachteile bei der Pension haben, weist KFÖ-Präsident Trendl hin. Die Arbeiterkammer hat es in der Hand, das zu ändern.
Platz 2 bei der Beschäftigungsquote
Kritik äußert der Katholische Familienverband daran, dass Teilzeitarbeit regelmäßig schlecht geredet wird: „Für Eltern ist Teilzeit oft eine unverzichtbare Maßnahme, die die Wahlfreiheit sicherstellt und Beruf und Familie besser miteinander vereinbaren lässt", sagt KFÖ-Präsident Alfred Trendl. Laut einer Eurostat-Erhebung aus dem Jahr 2011, die die Daten aus dem Jahr 2009 erhoben hat, liegt Österreich im EU-Vergleich bei der Beschäftigungsquote von Frauen mit einem Kind mit 81,3 Prozent auf Platz 2 im Vergleich der 27 EU-Länder. Bei Frauen mit zwei Kindern kommt Österreich mit 77,3 Prozent auf den sechsten Rang, Frauen mit drei oder mehr Kindern firmieren in dieser EU-Statistik mit 60,1 Prozent an der zehnten Stelle. „Anstatt Eltern in ihrer Entscheidung für Kinder zu unterstützen, reiht sich die Arbeiterkammer mit ihrer Forderung nach einem raschen Wiedereinstieg in der Reihe derjenigen ein, die Eltern in das eigene arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitische Konzept drängen wollen. Wahlfreiheit sieht anders aus“, kritisiert Trendl. „Wenn die Arbeiterkammer wirklich etwas gegen die Diskriminierung von Eltern in der Arbeitswelt tun möchte, dann ist sie gefragt, sich für die Anrechnung von Kinderziehungszeiten bei den Biennalsprüngen stark zu machen.“
Für Pension Gesamtmedianeinkommen heranziehen
In vielen Debatten bleibe auch unerwähnt, dass für die Zeiten der Kindererziehung vier Jahre pensionsbegründend angerechnet werden, so der Katholische Familienverband. Der Katholische Familienverband fordert in diesem Zusammenhang eine Reform der Anrechnung von Kindererziehungszeiten: „Derzeit wird dafür das Medianeinkommen von Frauen als Bemessungsgrundlage herangezogen. Sachlich richtig ist es, das höhere Gesamtmedianeinkommen, also das Einkommen von Frauen und Männern, als Bemessungsgrundlage heranzuziehen. Dies wäre ein wichtiger Schritt zur Anerkennung der Familienleistungen und der Gleichbehandlung von Frauen“, sagt Trendl.
Papamonat: Eltern nicht bevormunden
Er spricht sich für einen Ausbau und sachliche Diskussionen über mögliche Finanzierungsquellen für einen freiwilligen Papamonat, aber gegen eine Verpflichtung dazu aus: „Dem Kindeswohl dient es sicher, wenn sowohl Vater, als auch Mutter in den ersten Lebenswochen ausreichend Zeit haben, sich um das Baby zu kümmern und eine elterliche Bindung aufzubauen“, betont Trendl. „Allerdings dürfen Eltern nicht bevormundet werden. Sie sollten sich frei entscheiden dürfen, ob bzw. in welcher Relation zur Erwerbsarbeit sie sich selbst der Kinderbetreuung widmen oder ob sie auch auf institutionelle Kinderbetreuungsangebote und familienähnliche Formen wie Tageseltern zurückgreifen wollen“, sagt KFÖ-Präsident Trendl.